da sich viele hier besser auskennen als ich und vielleicht auch die Banksprache verstehen, möchte ich euch bitte mir einige Punkte aus meinem Kreditvertrag zu übersetzen/erklären.
Es ist ein Vertrag der RLB Steiermark hier sind die Eckdaten:
Summe: € 281.000
20 Jahre fix mit 2,125%, danach 15 variabel mit Aufschlag 1,5%
Bearbeitungsgebühr: € 4500 (da bekommt auch der Kreditvermittler was ab)
100% Eintrag ins Grundbuch ( € 3372) und 20% als EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] Effektivzins: 2,4%
Bestellte Sicherheiten dienen auch zur Sicherstellung aller Forderungen, die dem Kreditgeber aufgrund eines Rücktritts des Kreditnehmers gegen diesen zustehen.
Der Kreditgeber ist berechtigt, Forderungen aus dem Kreditvertrag ganz oder teilweise in den Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen aufzunehmen. Sobald der Kreditgeber von diesem Recht Gebrauch macht, haften die Forderungen für die Bedienung der von der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG emittierten fundierten Bankschuldverschreibungen. Das Recht des Kreditnehmers, mit eigenen Forderungen, die ihm gegen den Kreditgeber zustehen, gegen Forderungen, welche die Raiffeisen-
Landesbank Steiermark AG in den Deckungsstock aufgenommen hat, aufzurechnen, ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 2 Abs. 2 FBSchVG).
Weitere Verständigungen hierüber unterbleiben einvernehmlich.
Der Kreditgeber ist weiters berechtigt, mit der Raiffeisen Bank International AG und der Landes- Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft zu vereinbaren, dass er Forderungen aus dem Kreditvertrag ganz oder teilweise als Treuhänder für die Raiffeisen Bank International AG oder die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft halten wird (Treuhandvereinbarung gemäß § 1 Abs. 6 FBSchVG und § 2 Abs.
1a Pfandbriefgesetz). In diesem Fall können solche Forderungen in den Deckungsstock der Raiffeisen Bank International AG für fundierte Bankschuldverschreibungen oder der Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft für Pfandbriefe aufgenommen werden. Sobald davon Gebrauch gemacht wird, haften die Forderungen für die Bedienung der von der Raiffeisen Bank International AG emittierten fundierten
Bankschuldverschreibungen oder der von der Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft emittierten Pfandbriefe. Das Recht des Kreditnehmers, mit eigenen Forderungen, die ihm gegen den Kreditgeber, die Raiffeisen Bank International AG oder die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft zustehen, gegen Forderungen, welche die Raiffeisen Bank International AG oder die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft in den Deckungsstock aufgenommen hat,
aufzurechnen, ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 2 Abs. 2 FBSchVG und § 5 Abs. 2 Pfandbriefgesetz).
Der Kreditnehmer stimmt hiermit weiters ausdrücklich zu, dass für den Fall der Aufnahme in den Deckungsstock der Kreditgeber seine Identität und Adresse, das Datum der Gewährung des Kredits, die Höhe, die Laufzeit und den Zinssatz des Kredits, den sonstigen Inhalt des Kreditvertrages, die Eigenschaften der verpfändeten Liegenschaft (einschließlich ihrer Bewertung durch den Kreditgeber), alle auf den Kredit
geleisteten Zahlungen sowie jeden Zahlungsverzug an die Raiffeisen Bank International AG und die Landes- Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft offenbart (Entbindung vom Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs. 2 Z 5 BWG) und die betreffenden Daten übermittelt.
1. Kontokorrentmäßige Verrechnung
Das Kreditkonto wird zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm können angelastet werden: Kapitalziehungen, Zinsen und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc.), alle Rückgriffsansprüche aus Garantien, Akkreditiven, aus Wechselankäufen, Kreditkartenhaftungen etc., sowie alle
notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung, soweit sie vom Kreditnehmer verschuldet wurden und in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Uns wurde immer gesagt, dass während der Fixzinsphase eine kostenlose Sondertilgung bis € 10.000 pro Jahr möglich ist. Aber lt. Vertrag ist das anders, oder?
Gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Kredites ist vorbehaltlich des Nachstehenden jederzeit möglich, für die Restlaufzeit fallen keine Kosten an.
- Nicht hypothekarisch besicherte Kredite: Bei Rückzahlungen während einer Fixzinsperiode steht dem Kreditgeber das Recht auf Entschädigung zu. Keine Entschädigung fällt an, solange die in den letzten 12 Monaten vorzeitig zurückgezahlten Beträge in Summe EUR 10.000 nicht übersteigen, oder wenn die vorzeitige
Rückzahlung aus einer zum Kredit vereinbarten Versicherung erfolgt.
- Hypothekarisch besicherte Kredite: Kostenfreie Rückzahlungen sind während einer Periode mit variablem Zinssatz nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist in der Dauer von 6 Monaten, während einer Fixzinsperiode unter Einhaltung der Restlaufzeit der Fixzinsperiode möglich. Bei Nichteinhaltung ist für den nicht eingehaltenen
Teil der Kündigungsfrist bzw. Restlaufzeit einer Fixzinsperiode eine Entschädigung zu bezahlen. Höhe der Entschädigung: Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz, zu dem der Kreditgeber den vorzeitig rückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen
Rückzahlung als Kredit vergeben kann. Die Entschädigung beträgt höchstens 1% (bei Restlaufzeit unter 1 Jahr 0,5%) des vorzeitig rückbezahlten Kreditbetrages, jedoch nie mehr als die Zinsen für die Restlaufzeit betragen hätten.
10. Deckungswechsel/Liegenschaftspfand
Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzusetzen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht
bleiben. Die Verpfändung von Liegenschaften löst Notargebühren und bei Eintragung auch Eingabe- und Eintragungsgebühren aus.
So wie ihr hier seht versteh ich nicht wirklich die Banksprache.
alle Angebote die ich gesehen haben hatten schlechtestenfalls 10.000 frei jährlich und danach 1% Strafe bei Fixzins und flexibel komplett straffrei, das ist anders
hätte aus Neugier die Anschlussfrage (sogar 2)
1. ist das eine gesetzliche Vorgabe?
wirkt fast so denn die Banken machen das ja sicher nicht freiwillig weil es zerstört ja ihre Planungssicherheit bzw. Gewinne
(die Bank schließt ja im Hintergrund quasi eine Versicherung ab und lebt mit der Differenz - Swap, eine Wette auf die zukünftigen Zinsen)
2. wenn ja zu 1 wieso dann hier nicht?
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Hallo ChristianIV, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
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Danke für die Infos.
Ich würde mir das ja vom Vermittler erklären lassen, allerdings ist das Vertrauen nicht mehr so wie am Anfang. Vom Angebot bis zum Vertrag hab ich 1 1/2 Monate gewartet. Da waren dann Fehler im Vertrag die ich und nicht der Vermittler gesehen habe. Also wieder 2 Wochen auf neuen Vertrag warten und der Vermittler meint auch, trotz der Klausel im Vertrag, dass bis 10.000 im Jahr Sondertilgung wärend der Fixzinsphase frei sind.
und sonst hört sich so an als ob du dir einen anderen Vermittler suchen solltest, als Laie weiß ich nicht ob und wie man da kündigen kann, aber der arbeitet so nach Erzählung irgendwie nicht nach deinen Interessen
Zeitabfolge und diese Aussage sprechen Bände, am Ende gelten nämlich keine Versprechen sondern das was schriftlich geschrieben steht was heißt kostenpflichtige Sondertilgungen
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