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Nachbar will Garage aufstocken

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  •  Sylvia69

4 Antworten 4
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Mein Nachbar will die Garage, die direkt an der Grundgrenze steht zu einem Wohngebäude umbauen. (neue Firsthöhe: ca. 9,5 m). Wird dieses Bauvorhaben bewilligt, liegt der Großteil meines Gartens im Schatten. Wie kann ich das verhindern?

  •  kermit0815
18.5.2005  (#1)
kann ja wohl nicht gehen, oder ist da schon die bauverhandlung angesetzt worden ? auf alle fälle würde ich mal einspruch erheben. falls das überhaupt ohne einwilligung des nachbarn möglich ist ...
zu rate ziehung eines experten (rechtsanwalt -baurecht, ...) ist hier sicher ratsam (würde zumindest ich so machen). die erstberatungen bei einem anwalt sind meistens relativ günstig.

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  •  RobertB
18.5.2005  (#2)
Kommt drauf an - Welche Bauklasse, bzw. Bebauungsbestimmungen sind dort? Im Gartensiedlungsgebiet, darf an die Grundgrenze angebaut werden, ohne den nachbar zu fragen. Wenn gekuppelte bauweise besteht, dann ist das zwar möglich, hängt aber von anderen Gegebenheiten ab. Von rechtsanwalt würde ich vorerst mal abraten. Ich plane für einen RA und vom Baurecht haben die eigentlich wenig Ahnung. (Sie kennen sich aber beim rechnungsschreiben meist recht gut aus)

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  •  Nik8
19.5.2005  (#3)
Garage - Hallo!
Wir planen derzeit unser Haus in NÖ. Der Bebauungsplan sagt offen oder gekuppelt und bei offener Bebauungsweise dürfen wir in den seitlichen Bauwich (Bereich vom Hauptgebäude bis Grundgrenze) ein Nebengebäude (hier gibt es wieder bestimmte Regeln wie es auszusehen hat), in unserem Fall eine Garage, mit 3 m Höhe stellen.
Ich würde also einmal einen Experten der sich mit der örtlichen Situation auskennt befragen. Als Ferndiagnose würde ich mir keine Sorgen um die Sonne machen.
lg Nik

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  •  Gast Angela
19.5.2005  (#4)
Auskunft am örtlichen Bauamt - So etwas muss ja wohl in einer Bauverhandlung abgehandelt werden. Daher müssen solche Unterlagen am Bauamt eingereicht werden. Das Bauamt wäre die erste Adresse für derartige Informationen, da es nicht gleiche Bestimmungen für alle Gemeinden gibt. Die wissen über die gültigen Flächenwidmung und Raumordnung der Gemeinde etc. Bescheid.

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