|
|
||
EHW - Der Einheitswert wird vom Finanzamt ermittelt, wie die Berechnung ausschaut kann ich aber nicht sagen. Man kann sich als Eigentümer jedenfalls einen Einheitswertbescheid besorgen vom FA, da steht dann alles drinnen. Jedenfalls ist der Einheitswert für bestehende Grundstücke festgelegt und muss nicht erst selbst berechnet werden. AUSNAHME (wo gibts sowas nicht?): Wenn ein Teilgrundstück veräußert wird. Am besten bei einem Notar einmal nachfragen. |