NÖ vorderer Bauwich Keller
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NÖ vorderer Bauwich Keller
Teilen:
bauordnung
6.2.
- 7.2.2018
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Darf man im vorderen Bauwich (3m) einen Keller zubauen (also quasi bis zur Straße hin) und falls ja darf dieser wie bei einem Keller üblich 20-30cm über dem Bezugsniveau liegen oder müsste man ihn "bodengleich" ausführen?
Gesamten Text anzeigen
Karl10
7.2.2018
(
#1
)
Siehe § 49 Abs. 1 NÖ Bauordnung: du darfst max. 50 cm über das Bezugsniveau gehen
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