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Bebaute Fläche Kleingartenwohnhaus

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  •  Gast Weigelie

4 Antworten 4
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Muss man den (ca. 10 cm) Wärmeschutz bei der Berechnung der bebauten Fläche wirklich mitzählen? Bei den höchstzulässigen 50 m2 im Kleingarten macht das ja schon was aus ... Der § 80 der Wiener Bauordnung ist für mich leider nicht eindeutig verständlich. Weiß das vielleicht jemand, der ein KGH gebaut hat? Danke!

  •  RobertB
5.6.2005  (#1)
Leider ja - muss man mitrechnen. Kleingarten ist ja nicht gem. Bauordnung sondern gem Kleingartengesetz zu bauen. Und dort steht das eindeutig.

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  •  Gast Weigelie
5.6.2005  (#2)
Ja, schon, aber - der § 12 Abs. 1 des Wiener Kleingartengesetzes bezieht sich in der Definition der bebauten Fläche auf den § 80 der Wiener Bauordnung. Und dort ist das Ganze für mich wiederum so verzwickt definiert, dass ich gehofft hatte, ein "Schlupfloch" finden zu können emoji
Andererseits macht der von mir jetzt gerade entdeckte § 23 Abs. 5 des Wiener Kleingartengesetzes diese Hoffnung zunichte ... Ach ja, es ist ein Jammer ...

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  •  RobertB
5.6.2005  (#3)
Schlupfloch - Bezieht sich nur insoferne auf die Bauordnung, als die "Bebaute Fläche" im Kleingartengesetz nicht nochmals neu definiert wird. Aber wegen Schlupflöcher kannst du mich einmal anrufen und einen Termin ausmachen, ich habe mich auf Kleingartenwohnhäuser spezialisiert und kenne einige Tricks.

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  •  Gast Michi
6.6.2005  (#4)
ist verbaute Fläche - Baue auch gerade ein Kleingartenwohnhaus, mußt du wohl mit einberechnen, nur...es gibt Bautoleranzen(offiziell zwar nicht)aber wenn du keine Förderung(Niedrigenergiehausförderung, oder die Landesförderung in Anspruch nimmst)kommt auch nie wer nachmessen, außer ein lieber Nachbar meints nicht gut mit dir, also ein paar zentimeter sind meiner Meinung nach schon drinnen, ich würds halt nicht übertreiben.
Rein rechtlich lt. BO mußt du sie zur verbauten Fläche hinzurechnen.
mfg Michi

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