eine Frage zum Abschreibungsposten Wohnraumschaffung als Sonderausgabe bei der Arbeitnehmerveranlagung:
Ich habe das Grundstück 2015 gekauft (und den Kaufpreis in dem Jahr als Sonderausgabe angegeben). Eingereicht und zu bauen begonnen haben wir 2017, hier sind dann auch die Aufschließungskosten fällig geworden.
Kann ich die Aufschließungskosten für das Jahr 2017 noch abschreiben?
Es gilt ja nurmehr für Verträge bzw. Baumaßnahmen bis 2020 die vor dem 1.1.2016 begonnen haben. Die Aufschließungskosten hängen ja unmittelbar mit dem Grundstück zusammen.
Ist der Erwerb des Grundstücks eigen- oder fremdfinanziert worden?
"Bei der Wohnraumschaffung und ‑sanierung muss bei Darlehensfinanzierung der Vertragsabschluss, bei Eigenfinanzierung der tatsächliche Baubeginn noch im Jahr 2015 gelegen sein."
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.. Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?
Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten der Baumaßnahmen:
Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten
Planungskosten (Baumeister, Architekt)
Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom)
Kosten der Bauausführung (Baumeister, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.)
Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)
Kosten der Umzäunung
Wie gesagt, gekauft 2015, Aufschließung erst 2017 bezahlt.
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