|
|
||
Hmm, also das müssen Gerichte klären sage ich mal. Wer sich mit den Gesetzen nicht auskennt kann dazu kaum eine Stellungnahme abgeben. Was die Gemeinde nun darf oder nicht und ob das verfassungsrechtlich ok ist müssen Gerichte klären. |
||
|
||
Nein! Verfassungsrechtlich ist das nicht in Ordnung, 1. wegen Erpressung (keine Widmung ohne Unterschrift), 2. wegen Unversehrtheit des Eigentums. Das Problem: Im Widmungsverfahren hat man keine Parteistellung, sodass jedes Vorbringen sofort abgewiesen wird. Ein zivilrechtliches Verfahren wäre erst möglich, wenn der Vertrag unterschrieben worden wäre, das Risiko ist uns dabei zu hoch. Die Politik hält sich fein raus. Ausweg? |