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HHIILLLFFEE!!! Garage mit Nutzfläche 145 m2 [NÖ]

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  •  Arnold1983
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.3.2018 - 10.9.2019
38 Antworten | 10 Autoren 38
38
Da mir jeder etwas anderes berichtet wollte ich hier mal erkundigen. Ich will eine Garage bauen mit 145 m2 Nutzfläche (165 m2 Aussenfläche). Soll am Haus mit einem überdachten Windfang angeschlossen werden.

Meine Fragen dazu:

Wie muss ich das Gebäude betiteln (Garage, Nebengebäude, Lagerraum) dass es nicht für die Bemessung der Kanal(Einmündungsgebühr und Benützungsgebühr) dazu gerechnet wird???

Brauch ich einen Ölabscheider???

Muss ich Säulen im Windfang machen, dass es ein extriges Gebäude wird?

Darf ich innen ein Waschbecken errichten???

Ich habe etliche Forumsbeiträge schon durchgelesen aber noch nicht recht schlüssig geworden.

Bitte um eure Hilfe.

Mfg Arnold

  •  NicoleK
21.3.2018  (#1)
Wo wird die Garage errichtet?
In unserer Gemeinde in der Steiermark wird eine Garage bzw. ein Nebengebäude immer gerechnet. In der Nachbargemeinde wird die Garage nur gerechnet, wenn sie an das Haupthaus angebaut bzw. durch eine Wand oder ein Dach baulich verbunden ist. Sobald jedoch ein Wasseranschluss vorhanden ist, wird das Gebäude auch in der Nachbargemeinde immer verrechnet. Hier in der Steiermark lassen sich die Gemeinden ziemlich viel Spielraum was die Kanalgebührenermittlung betrifft. Gemäß Stmk. Kanalabgabengesetz darf bei Nebengebäuden einmal die Bruttogeschossfläche des Erdgeschosses ohne Berücksichtigung weiterer Geschosse für die Gebührenermittlung herangezogen werden.

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  •  Arnold1983
21.3.2018  (#2)
Bin in NÖ zu Hause. Deswegen herrscht bei mir Verwirrung da mann von jedem was anderes hört und ich glaube sich nur wenige gut auskennen.

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  •  NicoleK
21.3.2018  (#3)
Am besten du fragst direkt in der Gemeinde nach, ob es gerechnet wird oder nicht. Immerhin schreibt die Gemeinde ja auch die Gebühren vor, daher müssen sie dir Auskunft geben können. Vermutlich ist es auch in Niederösterreich von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, was alles bei der Kanalgebührenermittlung miteinbezogen wird. Ich habe beispielsweise einfach meinen Plan mit allen Bruttogeschossflächen vorab an die Gemeinde gesendet und darum gebeten mir die Gebühren für diesen Plan bekannt zu geben.

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  •  Arnold1983
21.3.2018  (#4)
Ok werd mal nachfragen bei meiner Gemeinde.

Falls noch wer Ideen oder Erfahrungen zu meinen Fragen hat, immer her damit emoji

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#5)
Wenn Wasseranschluss in der Garage vorgesehen ist, dann ist für das Gebäude auch die Kanalgebühr fällig.
Was ist bei dir der "Windfang"?
Garage ohne direkter Verbindung zum Wohngebäude, ohne Kanalanschluss und ohne Wasseranschluss => keine Kanalanschluss- und Kanaleinmündungsabgabe.
Ohne Anschluss an einen Kanal ist kein Ölabscheider notwendig.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2018  (#6)

zitat..
P**** schrieb: Wenn Wasseranschluss in der Garage vorgesehen ist, dann ist für das Gebäude auch die Kanalgebühr fällig.


Sehe ich nicht so. Im Kanalgesetz gehts immer um "angeschlossene" Gebäude, Gebäudeteile oder Geschoße. Das bezieht sich eindeutig auf einen "Kanal"anschluss. Ein allfälliger Wasserhahn ohne Anschluss an den Kanal spielt da keine Rolle.

zitat..
P**** schrieb: und ohne Wasseranschluss


siehe oben! Das steht nirgendwo so im Gesetz!


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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.3.2018  (#7)
D.h. bei einem freistehenden Gebäude (entfernt vom Haus) in NÖ braucht man keine Kanalgebühren bezahlen wenn man keinen Kanalanschluss hat (trotz ggfs. Wasseranschluss in der Garage)?

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  •  carlito
  •   Silber-Award
22.3.2018  (#8)

zitat..
streicher schrieb: D.h. bei einem freistehenden Gebäude (entfernt vom Haus) in NÖ braucht man keine Kanalgebühren bezahlen wenn man keinen Kanalanschluss hat (trotz ggfs. Wasseranschluss in der Garage)?


nein, braucht man nicht, es muss auch nicht entfernt sein

Ein Gebäudeteil ist ein vom übrigen Gebäude durch eine bis zu seiner obersten Decke durchgehende Wand getrennter Teil

Dh. kein Durchgang oder ähnliches.

Wenn das Haus über die Garage keinen Durchgang hat, aber mit dem Haus überbaut wäre, dann wäre keine durchgehende Wand vorhanden und für die ganze Fläche der Garage muss man Anschluss zahlen.


zitat..
Arnold1983 schrieb: Brauch ich einen Ölabscheider???


Wenn es eine Garage ist oder betitelt ist, ja.


zitat..
Arnold1983 schrieb: Darf ich innen ein Waschbecken errichten???


Die Frage ist aber nicht dein Ernst?

Wenn das Grundstück (Liegenschaft) an den Kanal angeschlossen ist, dann zahlt man für jedes Gebäude oder-teil, dass eine Möglichkeit hat, etwas in den Kanal (WC,Waschbecken,...) zu entsorgen.

Wenn das Grundstück (Liegenschaft) an das Wasser angeschlossen ist, dann zahlt man für jedes Gebäude oder-teil, da das Gesetz so vorschreibt

Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, daß die Hälfte der bebauten Fläche

a) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,
b) in allen anderen Fällen verdoppelt (sprich auch wenn du keinen Wasseranschluß drin hast)

LG

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  •  carlito
  •   Silber-Award
22.3.2018  (#9)

zitat..
streicher schrieb: D.h. bei einem freistehenden Gebäude (entfernt vom Haus) in NÖ braucht man keine Kanalgebühren bezahlen wenn man keinen Kanalanschluss hat (trotz ggfs. Wasseranschluss in der Garage)?


Kein Kanalanschluß, keine Anschluß- und laufende Benützungsgebühren!

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2018  (#10)

zitat..
carlito schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von Arnold1983: Brauch ich einen Ölabscheider???

Wenn es eine Garage ist oder betitelt ist, ja.


Ist hier von Arnold wirklich ein "Ölabscheider" gemeint"? Oder ein Ölsammelschacht?

Ölabscheider steht von den Kosten ja in keienr Relation. Technisch - wurde schon gesagt - ist er ja nur ein Thema, wenn der Garagenboden an den Kanal angeschlossen wird. Trifft das zu?

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  •  carlito
  •   Silber-Award
22.3.2018  (#11)
Stimmt eigentlich, also für eine private Garage bin ich von einem Sammel- oder Sumpfschacht ausgegangen. Außer der TE baut eine Werkstatt emoji

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  •  Arnold1983
22.3.2018  (#12)

zitat..
P**** schrieb: Wenn Wasseranschluss in der Garage vorgesehen ist, dann ist für das Gebäude auch die Kanalgebühr fällig.
Was ist bei dir der "Windfang"?
Garage ohne direkter Verbindung zum Wohngebäude, ohne Kanalanschluss und ohne Wasseranschluss => keine Kanalanschluss- und Kanaleinmündungsabgabe.
Ohne Anschluss an einen Kanal ist kein Ölabscheider notwendig.


Windfang ist ist in meinem Fall ein überdachter Bereich zwischen Haus und Garage.

Wasseranschluss in der Garage wird nicht gemacht (wenn dann illelgal emoji  )also welche betitelung des Gebäudes macht Sinn zwecks Kostenersparniss???  (Lagerraum, Nebengebäude oder Garage)

Bei der Garage muss ein Ölabscheider oder Sammelschacht gemacht werden???

Und reicht eben mein geplanter Windfang zur räumlichen Trennung der 2 Gebäude oder sollte ich die Überdachung des Windfanges auf Säulen stützen????

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  •  carlito
  •   Silber-Award
22.3.2018  (#13)
Ohne Plan wird es mit Windfang schwierig

In einer privaten Garage wird man selten einen Ölabscheider machen, teuer in Herstellung und in der Wartung, sprich "Filterung des möglichen ölgebundenen Wassers" und danach ABfuhr des gereinigten Wassers in den Kanal.
Oder Sammelschacht(e), in dem von allen Stellplätzen die Flüssigkeiten (Wasser oder im schlimmsten Fall Öle & Co) und nicht nach draußen laufen.

 LG

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  •  Arnold1983
22.3.2018  (#14)
Also kann ich meine Garage als Garage betiteln mit meiner angegebenen Grösse und muss auch keinen Sammelschacht usw. machen wenn ich das richtig verstehe und auch keine Kanal und Wassergebühren bezahlen???


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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.3.2018  (#15)
Bei einer Garage hast verschiedene Auflagen in Brandschutz, Lüftung, ...
Ein Ölsammelschacht ist da wohl von den Kosten ziemlich vernachlässigbar.
Bei den Auflagen kommt es auf die Größe der Garage an bzw. wieviel Autos darin geplant sind.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
22.3.2018  (#16)

zitat..
carlito schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von streicher: D.h. bei einem freistehenden Gebäude (entfernt vom Haus) in NÖ braucht man keine Kanalgebühren bezahlen wenn man keinen Kanalanschluss hat (trotz ggfs. Wasseranschluss in der Garage)?



Kein Kanalanschluß, keine Anschluß- und laufende Benützungsgebühren!

LG


zitat..
carlito schrieb: Wenn das Grundstück (Liegenschaft) an das Wasser angeschlossen ist, dann zahlt man für jedes Gebäude oder-teil, da das Gesetz so vorschreibt


Widersprechen sich diese beiden Aussagen nicht?

Wobei ich die 2te Aussage ohnehin nicht verstehe. Beim Wasser zahle ich eine Grundgebühr und den Verbrauch, egal wieviel Gebäude auf diesem Grundstück stehen.
Oder zahlt man in NÖ wenn man ein Nebengebäude mit Wasseranschluss (ohne Kanalanschluss) errichtet einmal irgendetwas was sich so wie "Wasseraufschliessungskosten" nennt?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2018  (#17)
Hab es oben ja schon gesagt, dass diese Aussage von carlito nicht richtig ist.

Außerdem: Ihr müsst immer genau auseinander halten, wovon gerade die Rede ist - es wird ständig alles durcheinandergemixt.
Die Frage von arnold ging ursprünglich nur um die Kanalgebühren.
Jetzt wird ständig der Wasseranschluss hineingemischt - und dann kennt sich keiner mehr aus.

Also sollten wir (im Hinblick auf die Frage des Threaderstllers) zunächst mal nur über den Kanal reden!

Und dann können wir - wenn gewünscht - auch noch übers Wasser diskutieren.
Aber bitte nicht gleichzeitig!

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  •  carlito
  •   Silber-Award
23.3.2018  (#18)
streicher schrieb: [ref]streicher:48547_1#454035[/ref]carlito schrieb:

zitat..
__________________
Im Beitrag zitiert von streicher: D.h. bei einem freistehenden Gebäude (entfernt vom Haus) in NÖ braucht man keine Kanalgebühren bezahlen wenn man keinen Kanalanschluss hat (trotz ggfs. Wasseranschluss in der Garage)?



Kein Kanalanschluß, keine Anschluß- und laufende Benützungsgebühren!


Bezieht sich nur auf Kanal!!!

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  •  carlito
  •   Silber-Award
23.3.2018  (#19)

zitat..
streicher schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von carlito: Wenn das Grundstück (Liegenschaft) an das Wasser angeschlossen ist, dann zahlt man für jedes Gebäude oder-teil, da das Gesetz so vorschreibt


Bezieht sich nur auf Wasser!!!

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  •  carlito
  •   Silber-Award
23.3.2018  (#20)

zitat..
Karl10 schrieb: Hab es oben ja schon gesagt, dass diese Aussage von carlito nicht richtig ist.


Welche?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2018  (#21)

zitat..
carlito schrieb: Welche?


Hallo carlito. Es tut mir sehr leid, aber ich hab nicht mehr hinaufgeblättert, um genau nachzuschauen und die Beiträge leider verwechselt - t´schuldigung emoji.

Gemeint hab ich eigentlich folgende Aussage von p****:

zitat..
P**** schrieb: Wenn Wasseranschluss in der Garage vorgesehen ist, dann ist für das Gebäude auch die Kanalgebühr fällig.




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