Bei einem Bauprojekt eines Bekannten (mehrere Eigentümer mit parifizierten Grundstücken) wurde das gesamte gemeinsame Grundstück vom Bauträger eng verbaut und die Bebauungsdichte fast bis zur Grenze ausgenutzt.
Nun möchten die Eigentümer aber Gartenhäuser, Gartenboxen oder Swimmingpools aufstellen. Sobald der erste oder die ersten 2-3 Eigentäumer etwas aufstellen, würden die Bebauungsdichte dann überschritten sein und weitere Eigentümer könnten keine Gartenhäuser etc. mehr aufstellen.
Nun heißt es aber, dass die zuständige Baubehöre (Gemeinde) von sich aus nicht aktiv dagegen vorgehen würde, wenn die Bebauungsdichte überschritten würde.
Daher wollen die Eigentümer intern eine Vereinbarung abschließen (schriftlich), in der einstimmig beschlossen wird, dass gegenseitig akzeptiert wird, dass trotz Überschreitung der Bebauungsdichte, jeder dennoch Gartenhäuschen usw. errichten darf und dass man sich gegenseitig nicht durch Meldung an die Behören schaden wird.
Ist so etwas zulässig?
Welche Folgen kann so etwas haben?
Wenn dennoch die Überschreitung bei den Behörden "angezeigt" wird, z. Bsp. von externen Personen, Personen von Nachbargründstücken oder beliebige externe Personen, welche Folgen kann das dann haben?
Wenn die Baubehörde nichts unternimmt gegen die Aufstellung trotz Überschreitung der Dichte, kann die Baubehörde (Gemeinde) selbst dafür belangt werden, wenn eine "Anzeige" des Sachverhaltes bei übergeordneten Behören, Justiz etc. erfolgt?
Welche Folgen kann es für die Bewohner haben, die so eine Vereinbarung unterzeichnen?
Wenn schon so eine Vereinbarung, wie sollte so eine Vereinbarung aussehen und wie kann ein Haftungsausschluss mit formuliert werden?
Gibt es andere Möglichkeiten, das Problem zu lösen anstelle dieser Vereinbarung?