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Alle deine Fragen kannst du im Rathaus/Baubehörde 2x die Woche innerhalb der Sprechstunden an die zuständigen Mitarbeiter stellen, die beißen nicht, im Gegenteil, die sind gewillt einem wirklich zu helfen. |
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Einmal BAuplatz - IMMER Bauplatz. d.h. es wird kein neuer Bauplatz geschaffen. Und außerdem: die Grenzen für Bauplatzgröße und Bauplatzbreite gelten ja nur bei Bauplätzen die "durch grundteilung" neu geschaffen werden. Steht eh in den 1. beiden Absätzen der Bebauungsbestimmungen. D.h. also: das berührt dich nicht. Zu beachten ist die Regelung über die max. bebaubare Fläche, das gilt offensichtlich allgemein für jeden Bauplatz. Was über 4000m² Bauplatzgröße gilt, ist extra angeführt, nämlich max. 300m² bebaute Fläche. Was unter 500m² gilt, steht nicht ausdrücklich. Allerdings ist eine Formel angeführt, mit der man Flächen berechnen kann, die nicht in der Tabelle angeführt sind. Da steht zwar für Flächen "dazwischen". Ich denke aber, dass das auch für Flächen unter 500m² anzuwenden ist. Somit müsste man die max. bebaubare Fläche mit der Formel für einen Bauplatz mit 450m² rechnen und da kommt ca. 134m² raus. Ich denke, dass das die max. verbaubare Fläche für einen Neubau (bei Abriss) ist. Und gleichermaßen ist das das obere (Gesamt) Limit im Falle eines Zubaues. |
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Vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Sofern es wirklich relevant werden sollte werde ich mich an MinMax Vorschlag halten, für den Moment hat mir Karl10 meine Frage beantwortet. Wünsche noch frohe Rest-Ostern! |
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