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Feuermauer-Pflicht?

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  •  Gast Daniela
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Guten Morgen,

Ich habe eine Frage bezüglich einer Feuermauer. Es ist so, dass wir im Zuge einer Grundstücksteilung eine bereits bestehende Garage als Grundstücksgrenze verwenden möchten. Unser Vermesser hat uns nun gesagt, dass wir 3m mit der neuen Grenze vom Gebäude wegbleiben müßten oder eine Feuermauer errichten müßten. Stimmt das? Der Neubau soll doch ganz woanders auf dem Grundstück entstehen!
Vielleicht kennt sich damit jemand aus?

Danke!
Liebe Grüße Daniela

  •  HaDo
25.6.2005  (#1)
Feuermauer - seitlicher Bauwich - die garage ist ein nebengebäude und darf daher auch im seitlichen bauwich errichtet werden bzw. bestehen bleiben. der bauliche zustand der garage kann jedoch die nachträgliche adaptierung der Mauer an der Grundgrenze erfordern. 3m ist der minimale seitliche bauwich. das kann bedingt durch die gebäudehöhe wesentlich mehr sein. aber das sache ihres architekten.

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