In meiner Gemeinde (Steiermark) hat ein Bauträger, der mehrere Wohnhäuser errichtet, vor ca einem Jahr die Gemeindestraße wegen Kanalanschluss aufgegraben. Seitdem wurde der ursprüngliche asphaltierte Zustand nicht wiederhergestellt.
Gibt es da rechliche Vorschriften für die Gemeinde als Eigentümer bzw die Baufirma, bis wann wieder asphaltiert werden muss? Der Streifen ist ca 1m breit und geht über die ganze Straßenbreite...es wird gelegentlich notdürftig zugeschüttet, nach stärkeren Regen fährt man dann wieder über Schlaglöcher drüber. Danke für Infos...
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