« Pflanzen- & Garten  |

Terrasse ohne Absturzsicherung - Wie steil darf eine Böschung sein?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  petmik
3.6.2018 1
1
Liebe Community,
Wir sanieren seit 2 1/2 Jahren ein Haus in Niederösterreich und es geht in den Endspurt.
Mich beschäftigt die Absturzsicherung der Terrasse.
Der Niveauunterschied zum Garten ist 112cm. An den Seiten würden wir ohne hin eine Absturzsicherung brauchen, aber an der langen Seite wäre mir eine Variante lieber bei der mit nicht ein Geländer den Blick in den Garten verstellt.
Die Terrasse ist ca. 7m lang, in der Mitte sind schon 7 Stufen betoniert.
Jetzt ist meine Frage: Wie steil dürfte eine Böschung/Steingarten/Stufenbete etc. maximal sein, damit ich laut Bauordnung KEINE Absturzsicherung brauche? Die Stiegen haben eine Neigung von 29 Grad. Am einfachsten wäre etwas anzulegen das so weit in den Garten ragt wie die Stiegen, also auch mit 29 Grad. Ist das flach genug, damit ich keine Absturzsicherung brauche?
Ich finde dazu keine Angabe im Internet.
Sollte jemand dazu Infos haben wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Petra

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
3.6.2018  (#1)
nAbend,

Hätte auf die Schnelle auch nix dazu im Gesetzestext gefunden...

Wir haben ca. 2m Höhenunterschied und 45Grad Böschung und auch ka Absturzsicherung.
Bis jetzt hat sich keiner beschwert und es ist auch nix passiert (1 Kind).

Könntest ja Blumentöpfe als Abstandshalter aufstellen ...


http://www.kraweuschuasta.at/media/images/hausmai2009_3.jpgBildquelle: http://www.kraweuschuasta.at/media/images/hausmai2009_3.jpg

lg Wolfgang

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bewässerung