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Haupgebäude #1 & #2 visuelle unterscheiden, Bebauungsvorschrift...

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  •  zotter1980
26.8. - 27.8.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo, ich wir sind gerade dabei unser Haus zu realisieren und hängen das erste mal bereits an den Gesprächen mit der Gemeinde bzw. dem Bebauungsplan.
Wir möchten unbedingt einen L-form realisieren (Wohnbereich gegen W & Bachseite) lt. dem Bild anbei. Nun schreibt uns die Gemeinde im Bebauungsplan allerdings folgendes vor "Hauptgebäude sind im Grundriss längsgestreckt, d.h. mit einem deutlichen Unterschied zw Länge und Breite, ausgeführt werden, wobei das Seitenverhältnis zw Länge und Breite min 1/1.5 oder mehr zu betragen hat."
Mit der gesamten L-form geht sich das kaum aus - die sind allerdings bereit dazu die L-form zu splitten in zwei Teile - sogenannte Hauptgebaude #1 und #2. Allerdings muss #1 dann visuell sich entsprechend von #2 abheben, heisst in Höhe oder ähnliches um es im Raumbild klar als Hauptgebäude entsprechend Vorgaben erkennen zu können.
Nun wurde uns ebenfalls als Vorschlag eine Kombo Pultdach bei #1 und unser Wunsch Flachdach für #2 angetragen, allerdings möchten wir ebenfalls Flachdächer für beide Teile.
Bisher konnten wir lediglich einen Höhenunterschied von 20-60cm vorschlagen der auf taube Ohren gestossen ist.
Gibt es Ideen oder ähnliche Erfahrungen die uns weitere Vorschläge geben könnten?! 

Danke im Voraus!
Wolfram

  •  GeorgL
  •   Silber-Award
26.8.2018  (#1)
Ich glaub bei so speziellen bebauungsvorschriften musst du schon den exakten Wortlaut der gesamten Vorschrift posten/verlinken, sonst kann man kaum was sinnvolles beitragen.

PS: mehrfachposts sind generell nicht gewünscht und auch kontraproduktiv, am Besten hätte es ins Baurechtforum gepasst, eventuell verschiebt es ein Admin

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  •  zotter1980
27.8.2018  (#2)
Danke George, habe im korrekten Forum gepostet - Baurechtinfo sollte so stimmig sein, die anderen Informationen sind dazu nicht relevant
Gruesse,
Wolfram

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