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"auf" der Grenze ist nicht möglich, die Grenze ist eine Linie die einfachste Frage ist mal der Abstand des Gebäudes zur Grundstücksgrenze |
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OK, falsch ausgedrückt, an der Grenze = ca. 60 cm Abstand zur Grundstücksgrenze |
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Ich fass mal in eigenen Worten zusammen: - Die Luftwärempumpe ist IM Nebengebäude aufgestellt - Es gibt Öffnungen in der Wand des Nebengebäudes für Zu- uund Fortluft - Die Wand des Nebengebäudes ist von der Grundgrenze 60 cm entfernt Korrekt? |
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Ja, korrekt! |
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Dürfen, wenn das Gebäude nur 60 cm von der Grundgrenze entfernt ist, überhaupt Öffnungen in Richtung Grundgrenze sein? |
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Wenn die WP WP [Wärmepumpe] gefördert wird muss die Schallimmission < 35 dB an der Grundgrenze sein.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm Einzuhaltende Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmepumpen: Grundsätzlich handelt es sich bei Geräuschen von Luftwärmepumpen um Dauergeräusche. Diese Geräusche haben auch teilweise tieffrequente Geräuschanteile. Für die Förderung wird die Anforderung definiert, dass die spezifische Schallimmission L<sub>r,spez</sub> den Wert von 35 <abbr title="Dezibel">dB</abbr> an der Grundgrenze des Nachbargrundstückes nicht überschreiten darf. Dieser Wert orientiert sich grundsätzlich am Planungsrichtwert für Dauergeräusche für die Baulandwidmung Wohngebiet zur Nachtzeit (gemäß <abbr title="österreichische Norm">ÖNORM</abbr> S 5021:2010). Die ÖNORM ist im übrigen über eine Suchmaschine leicht zu finden. Vielleicht hilft auch das OÖ Bautechnikgesetzes 2013 weiter § 34 Haustechnische Anlagen Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 32 Abs. 1 gewährleistet ist. § 32 (1) Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass gesunde, normalempfindende Benutzerinnen und Benutzer dieses oder eines unmittelbar anschließenden Bauwerks nicht durch bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftretenden Schall und Erschütterungen in ihrer Gesundheit gefährdet oder belästigt werden. Dabei sind der Verwendungszweck sowie die Lage des Bauwerks und seiner Räume zu berücksichtigen. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000726 |
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Danke für die Info! Und wie siehts mit Öffnungen in Richtung Grundgrenze aus? |