« Hausbau-, Sanierung  |

Ausschreibungsunterlagen richtig gemacht

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Hausbau19
27.9. - 29.9.2018
3 Antworten 3
3
viele von uns sind in der nächster Zeit dabei zu bauen und allen ist wahrscheinlich wichtig möglichst gute und vergleichbare Angebote zu bekommen. Deshalb möchte ich alle Infos sammeln die für die Erstellung brauchbarer Ausschreibungsunterlagen zu tun haben. Hierfür gibt es meines Wissens Önormen die alles beschreiben, jedoch sicher auch soft facts die eingehalten werden müssen um nicht im nachhinein mit einer bösen Überaschung enttäuscht zu werden. Es wäre toll wenn alle ihre Erfahrungen und Expertisen zusammentragen könnten um für zukünftige Häuslbauer einen Leitfaden zu haben. 

Ich fange einmal mit einigen Themen die ich schon zusammengetragen habe an die jetzt rein den Holzbau betreffen, vermutlich im Massivbau aber ähnlich oder gleich sind.

- Berechnung der Fläche der Aussenwände erfolgt mit der Multiplikation der Länge (jeweils von der Aussenkante des Gebäudes) mit der Höhe (gemessen von Deckenoberkante bis Deckenunterkante Dach) - hier kamen in meinen Erstangeboten sensationelle Abweichungen heraus. Die einen rechnen raumhohe Fensterflächen von 30m² als Wand !!! die anderen rechnen die Wandhöhe bis zur Oberkante der Decke,.. etc... Da rennen die tausender nur so dahin....

- Fenster und Türenauslässe werden abegogen wenn sie eine gewisse Fläche übersteigen. Hier bin ich mir nicht sicher wie groß diese ist....

- Jeweils eine eigene Position für Aussenwand, Hinterlüftungsebene (deutlich größer als Aussenwand), Installationsebene, Innenwände, Dachkonstruktion, Dachhinterlüftung, Attikaausbildung, 

- Bei Flachdachabdeckungen eine Position mit der EPDM Folie für die Fläche des Grundrisses und eine eigene für die Hochzüge
- Eigene Positionen für Abflüsse, Eckausbildungen der Hochzüge, Attikaverblechungen

Ich hoffe dass sich viele beteiligen und Beispiele eigener Ausschreibungen teilen!!

  •  berhan
29.9.2018  (#1)
Wenn ich die ÖNORM B 2206: 2015 10 01 (Mauer- und Versetzarbeiten - Werkvertragsnorm) heranziehe sind gemäß Pkt. 5.5.2.2 Öffnungen und Einbauteile bis 0,5 m² durchzumessen.

Mein Baumeister dürfte sich beim Ausschreibungstext an die ÖNORM gehalten haben, er hatte diesen Text in die Ausschreibung mitaufgenommen.  "Öffnungen über 0,5 m2 im Mauerwerk aller Art, auch bei Zwischenwänden, werden abgezogen."

1
  •  berhan
29.9.2018  (#2)
Ich persönlich würde mich nicht trauen selbst auszuschreiben ohne Kenntnis der Materie. Nur so als Beispiel, Kosten der Ausschreibung durch BM € 2.600,- und bei der ersten Abrechnung (für Bodenplatte) ca. 50 Prozent der Kosten nach Reklamation der Rechnung gespart (ca. € 15.000,-). Bei der nächsten Abrechnung hole ich mir nochmals € 400,- da der Mengenabzug für die Nichtverwendung von Schlaufenmatten nicht berücksichtigt wurde (höhere Überdeckung erforderlich).

1
  •  berhan
29.9.2018  (#3)
Da ich die Ausschreibung von meinem BM nicht reinstellen will, hier ein Link der in vielen Teilen mit meiner Ausschreibung übereinstimmt. http://www.gueteschutzverband.at/netpet23/media/document/1426348835_LBHB18_LG07.pdf

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: EFH - dunkle Fassade - Erfahrungswerte?