Hallo, wie schon im Titel ersichtlich habe ich ein paar Fragen bezüglich der Gebäudehöhenberechnung laut Wiener Bauordnung. Da ich selbst aus NÖ komme, bin ich mit der Wiener Bauordnung nicht so vertraut. Mene Frage betrifft vor allem §81 (2) da das Haus nicht an der Straßenfluchtlinie situiert wird: - Summe aller Flächeninhalte aller Fronten darf die Summe aus Umriss*höchst zulässiger Gebäudehöhe nicht überschreiten - ok klar - die höchst zulässige Gebäudehöhe darf an nicht-an-Verkehrsflächen-liegenden-Grundgrenzen um bis zu 3m überschritten werden (wenn der Abstand zu dieser Grundgrenze mehr als 3m beträgt, sonst darf die höchst zulässige Gebäudehöhe nicht überschritten werden) - und wie ist es mit der Gebäudehöhe an einer der Verkärsflächen zugewandten Seite? - Gibelflächen zählen dabei bis höchstens 50m2 pro Seite bzw. 100m2 insgesamt nicht dazu - Man darf also von den berechneten Flächeninhalten der einzelnen Fronten die Giebelflächen abziehen wenn ich das richtig verstehe? Darf man dann z.b. auch eine Giebelseite zur Straßenseite machen, auch wenn man dabei die höchst zulässige Gebäudehöhe überschreitet? - Dann gibt es wie in NÖ auch die "Umrissregelung": höchst zulässige Gebäudehöhe an Gebäudefront und dann 45 Grad nach innen - aber in Wien gibt es kein Entweder-oder Berechnung sondern eine sowohl-als-auch Regelung (muss neben der Flächeninhalte Regelung auch an jeder Seite erfüllt werden) oder? - Anscheinend gibt es in Wien ja die Unterteilung in einzelne Fronten bei Rücksprüngen (wie in NÖ) nicht - das heißt ich rechne die Gebäudeumrisse von Anfang bis Ende der Seite als ein Teil durch? Und der Umriss wird (falls durch große Gebäudebreiten bedingt) oben durch die waagrechte (max. Überschreitung der Gebäudehöhe am höchsten Punkt) begrenzt? Bei oberen Geschoßen die zurückversetzt sind, gilt da auch die Regelung mit der gedachten 45° Lichteinfall Schnittline die mit der Gebäudefont verschnitten wird - Schnittpunkt ist Gebäudehöhe an dieser Stelle? Hoffe es gibt einen Wien-Experten der mir dabei weitehelfen kann! Besten Dank! :)
Da bis jetzt noch nichts zurück gekommen ist hab ich mich einmal selbst schlau gemacht und bin dabei auf eine sehr hilfreiche Seite der Stadt Wien gekommen - sind auch Berechnungsbeispiele drinnen: https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/gebaeudehoehenberechnung.pdf Vielleicht ist es ja auch für den einen oder anderen hilfreich :)
Hallo Die Baupolizei hat einmal in der Woche(bei mir war es Dienstag) im 20. Bezirk Sprechstunde, ich kann sehr empfehlen dort hinzugehen und mit dem zuständigen Referenten dein Anliegen durchzubesprechen. Die Leute dort waren sehr nett und hilfsbereit und konnten mir sehr kompetent Auskunft und Hilfestellung geben. mfg Sektionschef
Danke Sektionschef, super Tipp, hab heute gleich hingeschaut (Do sind sie ja auch da) Hab das Bauvorhaben mit dem zuständigen Referenten durchgesprochen, dieser konnte mehr oder weniger alle offenen Fragen beantworten. Dabei hat er mehrmals auf den Textteil des Baubaungsplanes verwiesen (wusste er auswendig ohne nachzuschauen). Jetzt hab ich mir den Bebauungsplan inkl diesen Textteils von der Internetseite der Stadt Wien für das Gebiet in dem auch das Grundstück liegt durchgeschaut... Nur im Textteil stehen keine "Sonderbestimmungen" die unser Grudstück betreffen. Bin mir nun nicht sicher ob sich der Referent geirrt hat oder ob diese Bestimmungen von irgendwo anders herkommen. Speziell geht es vor allem um die PKW-Stellplätze, die im vorderen Bauwich vorgesehen gewesen wären, dies ist anscheindend aber für unser Grundstück (oder generell in Wien?) verboten?