Hallo,
ich hab zwar schon eine Menge gefunden, was Abstände zwischen Häusern und Grundstücksgrenzen betrifft.
Gilt das auch im Falle, dass das Nachbargrundstück land und forstwirtschaftlich gewidmet ist? Derzeit sind dort Wald und Wiese. (In Privatbesitz).
Haus wurde vor ca 50 Jahren als reines Nebengebäude (kein Wohnzweck) errichtet.
Liegt in der Steiermark.
Im stmk Baurecht habe ich gefunden:
"
Jede Gebäudefront, die nicht unmittelbar an einer Nachbargrenze errichtet wird, muß von dieser mindestens so viele Meter entfernt sein, wie die Anzahl der Geschosse, vermehrt um 2, ergibt (Grenzabstand)."
Erweiternd dazu: "
Als Geschosse in der jeweiligen Gebäudefront sind jene anzurechnen, die voll ausgebaut oder zu Aufenthaltsräumen ausbaufähig sind...."
Und es ist nur das Obergeschoss zu Wohnzwecken ausbauBAR. Untergeschoss ist als Nutzraum gewidmet und darf nicht bewohnt werden. Heißt das, dass hier nun ein Minestabstand von 3m zur Nachbargrenze vorhanden sein muss? (Sind es nicht überall, das Haus steht schräg zur Grundstückgrenze und ist etwa 2,2m bis 3,7m von der Grenze entfernt.
Fenster/Türen/Balkone auf die Seite des Waldes hinüber gibt es keine.
Oder ändert es etwas, dass der Nachbargrund Wald/Wiese ist und kein Bauland? Weil dort so soder so kein zweites Gebäude errichtet werden wird?
Wir werden auf alle Fälle nochmal zum örtlichen Bauamt gehen und haben auch bereits einen Anwalt für Baurecht gefunden, um hier alle Eventualitäten im vorfeld (!) abklären zu können. Vorinformationen würden meinen geschundenen Nerven aber sehr helfen.
Danke,
Liebe Grüße
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