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Durchgehende Verlegung von Vinyl-/Parkettböden durch Türdurchgänge

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  •  kk10
12.2. - 13.2.2019 1
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Liebe Forums-Mitglieder,

Trotz des Durchlesens zahlreicher Themen/Posts hier im Forum, Recherche im Internet und Gesprächen mit Bekannten/Freunden/Arbeitskollegen, bin ich mir nach wie vor nicht sicher, weil jeder was anderes sagt.

Daher Frage an die Boden-Experten hier:
Ist es möglich, einen Boden (Vinyl oder Parkett) schwimmend über mehrere Räume zu legen, ohne an den Türdurchgängen Dehnungsfugen lassen zu müssen, die dann mit Übergangsleisten überdeckt werden müssen?

Mein aktueller Wissensstand ist, dass das nur bei verklebtem Parkett möglich ist, und dass man hierzu die Scheinfugen an den Türdurchgängen zuvor verharzen/verdübeln muss.

Ist es bei schwimmend verlegten Böden nicht zulässig, diese Scheinfugen an den Türdurchgängen zu verharzen/verdübeln und dann einfach drüberzulegen?

Sonstiges Fugen (außer Scheinfugen) aus dem Estrich sind ja soweit ich weiß (oder glaube zu wissen), unabhängig von der Verlegeart (schwimmend oder verklebt) immer in den Bodenbelag zu übernehmen. Ist das richtig?

Hintergrund der Frage ist eben, dass wir gerne über einen ganzen Stock den selben Boden durchgehend ohne Übergangsprofile legen wollen. Es käme sowohl Vinyl, als auch Parkett in Frage. Wenn die durchgehende Verlegung allerdings nur bei Verklebung möglich wäre, würde das die Entscheidung erleichtern emoji.

Also, wo sind die Boden-Experten unter euch? emoji

lg

  •  Shan
13.2.2019  (#1)
Ich bin kein Bodenleger und vor allem kein Estrichverarbeiter.

Bei schwimmend verlegtem Estrich über Fußbodenheizung kann ich aus unseren Daten sagen: Das Datenblatt zum Estrich sagt aus, dass einzelne Teile nicht größer als 40 m² sein sollen bzw. kleinere Größen wenn L-, T-Formen oder ähnliches. Nicht umsonst gibt es die Randdämmstreifen rundherum. Wir wurden von der Estrichfirma darauf hingewiesen, dass Fugen unbedingt einzuhalten sind, bei schwimmender Verlegung allerdings darauf verzichtet werden kann (ob das wirklich so funktioniert, weiß ich nicht, wir haben die Fugen alle eingehalten). Keine Ahnung ob dir das hilft - ich weiß nicht welchen Estrich ihr habt ob Neubau mit neuem Estrich oder Altbau mit bereits vorhandenem Verbundestrich oder Estrich der auf einer unbekannten Schüttung liegt.

Ich nehme an, dass bei Verbundestrich (der liegt nicht auf einer Schüttung sondern direkt auf dem Beton) das Verkleben (sofern alle Risse oder Fugen verdübelt und mit Epoxidharz geschlossen wurden) problemlos sein müsste. Ausgehend auf der Vermutung, dass dort ein Dehnen bzw. Zusammenziehen des Estrichs kaum stattfinden wird.

Solltest du einen bereits älteren vorhandenen Estrich haben, der Risse aufweist, achtete ich darauf das auszubessern und dort möglichst schwimmenden Belag zu verlegen. Wenn Estrich bereits mehrfach gerissen ist, gibt es wohl Materialausdehnungen, Setzungen etc. und bei einem Verkleben des Belags, könnte der Belag im Laufe der Zeit durch vorher Genanntes reißen, brechen etc.

Falls Estrich auf unbekannter Schüttung auch am ehesten schwimmend verlegen, damit der Belag nicht durch die Verbindung zum Estrich an den Fugen reißt.

An und für sich sollten nach meinem Wissensstand Fugen eingehalten werden.

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