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Ich bin kein Bodenleger und vor allem kein Estrichverarbeiter. Bei schwimmend verlegtem Estrich über Fußbodenheizung kann ich aus unseren Daten sagen: Das Datenblatt zum Estrich sagt aus, dass einzelne Teile nicht größer als 40 m² sein sollen bzw. kleinere Größen wenn L-, T-Formen oder ähnliches. Nicht umsonst gibt es die Randdämmstreifen rundherum. Wir wurden von der Estrichfirma darauf hingewiesen, dass Fugen unbedingt einzuhalten sind, bei schwimmender Verlegung allerdings darauf verzichtet werden kann (ob das wirklich so funktioniert, weiß ich nicht, wir haben die Fugen alle eingehalten). Keine Ahnung ob dir das hilft - ich weiß nicht welchen Estrich ihr habt ob Neubau mit neuem Estrich oder Altbau mit bereits vorhandenem Verbundestrich oder Estrich der auf einer unbekannten Schüttung liegt. Ich nehme an, dass bei Verbundestrich (der liegt nicht auf einer Schüttung sondern direkt auf dem Beton) das Verkleben (sofern alle Risse oder Fugen verdübelt und mit Epoxidharz geschlossen wurden) problemlos sein müsste. Ausgehend auf der Vermutung, dass dort ein Dehnen bzw. Zusammenziehen des Estrichs kaum stattfinden wird. Solltest du einen bereits älteren vorhandenen Estrich haben, der Risse aufweist, achtete ich darauf das auszubessern und dort möglichst schwimmenden Belag zu verlegen. Wenn Estrich bereits mehrfach gerissen ist, gibt es wohl Materialausdehnungen, Setzungen etc. und bei einem Verkleben des Belags, könnte der Belag im Laufe der Zeit durch vorher Genanntes reißen, brechen etc. Falls Estrich auf unbekannter Schüttung auch am ehesten schwimmend verlegen, damit der Belag nicht durch die Verbindung zum Estrich an den Fugen reißt. An und für sich sollten nach meinem Wissensstand Fugen eingehalten werden. |