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Hallo Manfred, eine Finanzierung wird dann möglich sein, wenn die Bank ihr Pfandrecht in den Rang vor dem des Wohnrechtes eintragen kann. Dies passiert "technisch" mit einer Vorrangeinräumungserklärung, die die Berechtigten (Schwiegereltern) notariell beglaubigt unterfertigen. Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit, die erst mit dem Ableben des Berechtigten erlischt. Ein Finanzierungsgeber wird sich somit mit dem 2. Rang im konkreten Fall nicht zufrieden geben, da im Insolvenzfall eine Verwertung der Liegenschaft mit Wohnberechtigten kaum bzw. nur unter einem enormen Preisabschlag möglich sein wird. Die Erklärung wird von der Bank vorbereitet. Für die Erzielung von Bestkonditionen (variabel Euribor + 1% bzw. möglicherweise auch leicht darunter, 10Y fix 1,5% oder leicht darunter, 15Y fix 1,75% oder leicht darunter, 20Y fix 2,1%) sehe ich aufgrund der komfortablen Eigenmittelausstattung und Einkommen kein sichtliches Problem. Zu klären ist noch die sonstige Vermögenssituation bzw. etwaige Verbindlickeiten. lg Thomas |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Man kann sich auch dahinter reinhaun ins Grundbuch. Dann müsste man aber das Wohnrechtbewerten und natürlich vom Liegenschaftswert abziehen,. Wenn sichs dann immer noch ausgeht und alles passt, braucht man keinen Vorrang. Ganz wichtiger Faktor ist natürlich, wie alt die Wohnrechtsinhaber sind. Wenn die erst 50 sind, wirds wohl ned gehen. Sind sie aber 80 dann ist der Wert des Wohnrechtes viel geringer (weil statistisch gleich mal das Ableben da ist. *G*) Hört sich makaber an, is aber so |