Ist bei einem Zubau (ca. 30m²) die Erstellung eines Energieausweises nötig? Für das Bestandsgebäude gibt es derzeit keinen Energieausweis.
In der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] steht, dass unter anderem beim Neubau von konditionierten Gebäuden ein solcher nötig ist, aber ein Zubau ist ja eigentlich kein Neubau.
Habe dazu heute folgende Antwort erhalten: Beträgt der Zubau weniger als 50 m² konditionierte Netto-Grundfläche, ist die Erstellung eines Energieausweises für diesen Zubau nicht erforderlich. Jedenfalls sind die Anforderungen an die wärmeübertragenden Bauteile einzuhalten. Die OIB-Richtlinie 6 sieht als Anforderungen z. B. Mindest-U-Werte vor.
Aber was ist mit dem letzten Satz gemeint? Dass zwar kein Energieausweis nötig ist, aber dass der Bau nach dem Stand der aktuellen "Energietechnik" zu erfolgen hat?
Normalerweise muss man die einzelnen U-Werte einhalten und zusätzlich den HWB-Wert, wodurch die Mindest-U-Werte möglicherweise nicht ausreichend sein könnten. Stimmt das?
Soweit ich herausgefunden habe, steht in der OIB6, dass zb ein HWB-Wert erreicht werden muss, ich nehme aber mal an, dies gilt nur, wenn man einen Energieausweis braucht, weil sonst kann man ja den HWB-Wert gar nicht wissen, oder?
Wenn man also für einen Zubau kleiner 50m² keinen Energieausweis benötigt, dann würde das ja bedeuten, dass man sich beim Bauen leichter tut, da man nur die Mindest-U Werte einhalten muss und sich keine Sorgen über das "Ganze" =HWB-Wert machen muss. Hab ich das richtig verstanden?