Im Vertrag steht:
Planung: Planungstätigkeiten fallen nicht in unseren Aufgabenbereich. hat der Fensterverkäufer damit die gesamte Planung nach ÖNORM5320 "Standard-Fensteranschluss" und "Objektspezifischer Bauanschluss" ausgeschlossen?
Der Planungsausschluss steht im Angebot für die Fenster.
In einem gesonderten Angebot wird die Montage angeboten. Im Montageangebot steht kein Ausschluss zur Planung.
Ist das nicht ein Widerspruch?
- Müsste er nicht den Laien darüber aufklären, welche Konsequenzen dieser Planungsausschluss mit sich bringt und dass er ohne Planung nicht montieren kann?
- Wenn er die Planung ausschließt und einfache montieren kommt, kann er dann machen was ihm gerade einfällt?
Danke
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