|
|
||
Du kannst sie so steil machen wie es die Natur hergibt. Je nach Boden 45-60 Grad. Bei mehr Steigung brauchst du eh eine bewehrte Erde oder Stützmauer. |
||
|
||
Brauch/muss ich dann auf der oberseite der böschung eine „absturzsicherung“ an der grundstücksgrenze machen? |
||
|
||
also bei uns musste das Gelände im Einreichplan eingezeichnet werden.. unter anderem auch die Böschung... |
||
|
||
|
||
Ja die Geländeveränderung ist je nach Bauordnung und Höhe anzeigepflichtig. zB OÖ ab 1,5 m. Aber wie steil du sie anlegst, regelt die Bauordnung nicht. Der TE könnte ein paar mehr Details und ev. eine Skizze nachliefern. Wie hoch zB angeböscht werden soll, in welchem Bundesland das sein soll. |