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Zaun im Grünland (Oberösterreich)

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  •  reinhard_123
22.5.2019
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo Leute,

ich bin der Reinhard und ich habe gerade ein Problem mit der Baubehörde! Folgender Sachverhalt: Wir haben ein Haus geerbt, einmalige Alleinlage mitten in den Bergen, unfassbar toll. Das Haus ist ein sog. Sternchenhaus und etwas sanierungsbedürftig. Das Grundstück besteht zum Teil aus Baugrund und nach außen hin aus einem kleinen Streifen Grünland.

Für den Umbau (mit Carport etc.) haben wir nun die Pläne zur Vorprüfung eingereicht. Neben etlichen Punkten, die meines Erachtens nichts anderes als Frotzelei sind*, wollen die mir einreden, dass ich im Grünland keinen Zaun errichten dürfe. Da steht aber seit 50 Jahren ein Zaun mit asphaltierter Einfahrt und allem PiPaPo! Die Einfriedung ist außerdem dringend notwendig, weil im Sommer die Kühe auf der umliegenden Weide grasen und sonst unweigerlich auf mein Grundstück kommen (was auch so manchmal passiert - mit enormem Flurschaden). Ich müsste also den Zaun entlang des Baugrundes errichten und das Grünland komplett zertrampeln lassen. Das kann doch nicht sein, da stehen Obstbäume etc.! Ein Zaun ist ja eigentlich nicht mal bewilligungspflichtig, oder? Es soll ja auch kein Monstrum werden, sondern es reicht mir ein normaler Gittermattenzaun, der nicht großartig auffällt. Bevor ich also bei der Gemeinde mal etwas Gas gebe, wollte ich nachfragen, ob und welche rechtliche Grundlage es gibt, die mir dies verbietet oder erlaubt? Weiß vielleicht jemand genaueres dazu, damit ich besser argumentieren kann? Ich werde aus dem Paragrafenwirrwarr einfach nicht schlau, vor allem nicht in Bezug auf Grünland.

*Z.B. muss ich in einem Raum ein zusätzliches Fenster einbauen (wegen "Mindestbelichtung"), obwohl das seit Anfang an genau so gebaut und bewilligt wurde. Was geht das bitte die Gemeinde an, wieviel Licht ich im Schlafzimmer haben will!?

Vielen Dank euch allen!

  •  altehuette
  •   Gold-Award
22.5.2019  (#1)
Grundsätzlich muss der Bauer seine Kühe einzäunen, bzw. dein Grundstück von Nutztieren fernhalten. Wird in der Regel ein E-Zaun sein, oder auch konventionell mit eingeschlagenen Holzsteher mit mehreren Drahtlitzen. Genauso einen Zaun wirst aber auch du selber machen dürfen, auch ein Bretterzaun kann es sein. Natürlich auch Gittermattenzaun.Würde da nicht weiter herum fragen, für dein Grundstück brauchst auch deshalb einen Zaun, da dir sonst die Rehe zum Haus und Obstgarten kommen. Was aber bewilligungspflichtig wäre, ist ein Zaun mit Betonfundament. (glaube ich halt)
komische Rechtsansicht der Gemeinde. Gerade im Grünland gehören Zäune zum Landschaftsbild dazu!

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  •  reinhard_123
22.5.2019  (#2)
Hallo,

danke für die Antwort. Ja, ich bin ziemlich grantig auf die Gemeinde...einfach zu jedem Nonsens des Gutachters (von der BH) Ja und Amen sagen und gut, soll sich doch der Bauherr um seinen Krempel selber kümmern.

Aber trotzdem, es wird doch eine gesetzliche Vorschrift geben, die das genau regelt, ohne auf das Gutdünken eines Gemeindebediensteten angewiesen zu sein?

MfG

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
22.5.2019  (#3)

zitat..
reinhard_123 schrieb: Aber trotzdem, es wird doch eine gesetzliche Vorschrift geben, die das genau regelt, ohne auf das Gutdünken eines Gemeindebediensteten angewiesen zu sein?


Das lässt du dir zeigen wo das steht! Oder wo ein Zaunbau untersagt wird! Würde aber gar nicht so viel reden, sondern einen einfachen Zaun machen! Wieso sollst du dir deine Obstbäume nicht schützen dürfen mit einem einfachen Zaun!

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