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Verjährung Rechnung Notar [Stmk]

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
3.7. - 2.8.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,

wir haben unser Grundstück 2011 gekauft. Bis alles abgewickelt war (Kaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Grundbuch etc.) dauerte es max. bis 2012 (2013 haben wir mit dem Hausbau begonnen). Kaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag etc. haben wir damals vom Notar alles bekommen....

GESTERN trudelt eine Notarsrechnung bei uns ein über seine Leistungen im Bezug auf Erstellung Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag (die Verträge waren nochmal im Rechnungskuvert dabei), Treuhandschaft, Tätigkeiten im Bezug auf Grundbucheintragung usw....

Wir dachten zwar wir hätten das damals schon bezahlt, finden aber leider nix dazu (aber damals kamen so viele Rechnungen daher, dass wir sowieso schwer einen Überblick hatten).

Grundsätzlich dürften diese Leistungen des Notars also noch nicht bezahlt worden sein.

Aber kann er das überhaupt jetzt noch einfordern? Nach 7-8 Jahren? Irgendwo hab ich mal gehört, dass Rechnungen nach 3 Jahren verjähren....

Weiß da jemand mehr, bzw. wie ist das bei einem Notar? Hat der hier mehr Rechte / Handhabe?

Danke & LG
BK

  •  bloom
  •   Silber-Award
3.7.2019  (#1)
3 Jahre nach dem Jahr in dem der Anspruch entstanden ist. 

Also 31.12.2012 bis 31.12.2015

Aber am besten Anwalt oder AK kontaktieren. 

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  •  23dg
  •   Silber-Award
29.7.2019  (#2)
Wenn ich es noch nicht bezahlt habe würde ich es trotzdem bezahlen - würde mir mein Gewissen sagen.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.8.2019  (#3)
ich würds nicht bezahlen, und eine schande für den notar! genau der allergrößte berufs-profi über verjährungen sollte das wissen.

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