Stimmt es, dass ein Flachdach(Doppelgarage) lt. ÖNORM B 2220 im Gebrauchszustand ein durchgehendes Gefälle von mindestens 1° (= 2,22 %) aufzuweisen hat? Gefällelose Dächer entsprechen nicht der ÖNORM B 2220? Bei unserer (fast fertigen) Doppelgarage dürfte kein oder kein ausreichendes Gefälle vorhanden sein, da nach jedem Regen das Wasser nur zum Teil über die Regenrinne abfließt, ein großer Teil verbleibt auf dem Dach. Folie etc. ist schon alles drauf, es fehlt nur mehr der Kies oben drauf.
Gesamten Text anzeigen