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Falls NÖ: Erdarbeiten sind nicht bewilligungs/anzeige -pflichtig sofern sie die Höhenlage des Geländes nicht verändern. |
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Hatte am Anfang auch geplant den RGK RGK [Ringgrabenkollektor] schon vorher zu verlegen, habe es aber dann mit der Aushebung des Kellers verbunden. Baumeister hat mir den Bagger mit Baggerfahrer 2 Tage vorher zu Verfügung gestellt und nachdem ich mit dem RGK RGK [Ringgrabenkollektor] fertig war, haben sie mit dem Keller begonnen. War für mich so praktischer und ich musste nicht die Kosten für den Transport des Baggers bezahlen. |
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Genau, ist NÖ :) Danke für die Informationen! |
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