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Kostenteilung als solches gibt es nicht bzw die Verpflichtung dazu. Wenn der Nachbar sein Grundstück abgräbt und du nicht dann muss er den entstehenden Höhensprung auf SEINEM Grundstück abfangen, ob er da auf seiner Seite eine Mauer baut oder eine Böschung anlegt ist alles ihm überlassen, auf der Grenze hat er das Urgelände einzuhalten (außer du gräbst auch etwas ab und kommst ihm sozusagen entgegen, aber wenn er mehr hat muss er auf seiner Seite trotzdem das fehlende ausgleichen) Wenn du allerdings vollkommen abgräbst auf seine abgegrabene Höhe dann entfällt das Thema Stützmauer/Böschung für ihn komplett, wenn du selbst jetzt schräg bist zu ihm abfallend hast du plötzlich das Problem weil du ja für dein Wasser verantwortlich bist und ja er wiederrum das Recht hat nicht überflutet zu werden durch deine Änderungen für dich am sinnvollsten wäre ein ebener Garten, wenn dann eine Stufe entsteht ist das das Problem des Nachbarn, dein Garten wird dadurch auch nicht kleiner weil er die Stufe auf seinem Grundstück ausgleichen muss und ja komplett eben verhindert auch bei Starkregenphasen das du den Nachbarn flutest |
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Danke für die Antwort. Unser Garten ist jetzt, so gut es geht, eben und auf Höhe des Nachbargartens (nachher 2 Bild). Meines Erachtens bleibt das Wasser natürlich auf unserem Grundstück aber trotzdem kann bei einem Jahrhundertregen das Wasser, welches nicht mehr bei uns aufgenommen werden kann, zu ihm abfließen. Muss ich auch das verhindern oder fällt das unter Naturkatastrophe? Ich habe auch schon an eine Regenrinne an der Grenze gedacht welche das Wasser in meine Regentonne einleitet. Wäre das schon in Ordnung bzw. brauche ich das überhaupt? |
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Grundsätzlich muss das Oberflächenwasser das bei euch anfällt, auch bei euch am Grund bleiben. Wie man das schafft hängt von der Versickerungsfähigkeit des Bodens ab. Es kann schon ausreichen, wenn ihr vor der Grenze eine kleine Erhöhung, Mulde o.Ä. macht, wo sich das Wasser sammeln und dann versickern kann. |
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