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Baustellenkoordinator Sige-Plan - was beachten

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  •  hausplanung
16.9. - 24.9.2019
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,

wenn man (da gesetzlich vorgeschrieben) für eine Baustelle einen Planungs-/Baustellenkoordinator samt SIGE-Plan beauftragt, hat man dann alles getan, was man in diesem Bereich als Bauherr tun muss bzw. ist dann sämtliche Haftung abgewälzt oder gibt es noch etwas zu beachten?

  •  EuMS
20.9.2019  (#1)
Hi 
Der Baustellenkoordinator schreibt im SIGE Plan die erforderlichen Maßnahmen vor und überprüft diese bei seinen Besuchen. Er hat kein Anweisungsrecht ! Für die Einhaltung und Umsetzung ist immer der Bauführer bzw Ausführende verantwortlich- sprich haftbar !

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  •  hausplanung
24.9.2019  (#2)
Heißt dies, wenn der Bauherr einen solchen Koordinator beauftragt hat, dass der Bauherr, dann seine Schuldigkeit getan hat, sprich nicht haftet. Bauführer ist ja nicht der Bauherr sondern zb der Baumeister. Ohne SIGE würde also statt dem Bauführer der Bauherr haften?

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  •  Poidl92
24.9.2019  (#3)
Das BauKG richtet sich an den Bauherren und nicht den Bauführer. Nach diesem bist du als Bauherr verpflichtet unter gewissen Voraussetzungen einen Planungs- sowie Baustellenkoordinator zu bestellen. 
Nach §9 BauKG kann der Bauherr seine Pflichten an einen Projektleiter nach BauKG übertragen.

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  •  hausplanung
24.9.2019  (#4)
hab ich als Bauherr alle Pflichten und Haftungen übertragen, wenn ich einen Baustellenkoordinator/Planungskoordinator/SIGE-Plan beauftrage?

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