wir überlegen gerade ein paar prinzipielle Themen und eine eventuell Verkleinerung unserer Terasse im OG (die vermutlich eh nicht oft genutzt wird). Wisst Ihr müssen die Verglasungen der Fenster zwingend eine Absturzsicherung aufweisen wenn man eigenlich nicht abstürzen kann? Dh in dem Fall Kinderzimmer und Fenster im Flur auf das Dach? Bei der Balkontüre im Bad und sicher auch des Fensters daneben ist das eventuell was anderes.
Ich kann Dir folgendes von unserem Haus berichten. Ich beziehe mich also auf die Situation in NÖ - ev. fragst Du besser noch den Baurechtspezialisten hier im Forum, @Karl10. Solche Themen können ev. von den Bundesländern unterschiedlich geregelt und/oder von den zuständigen Gemeinden/Bauämtern unterschiedlich ausgelegt werden.
Auch wenn man unmittelbar vor der Terrassentüre bzw. einem bodentiefen Fenster z. B. wegen eines Flachdachs davor keine Absturzgefahr hat, so müsste das somit zugängliche Flachdach mit einer Absturzsicherung ausgestattet sein. Wir haben das bei einer genau solchen Terrassentür als auch zwei Sitzbankfenstern im OG mit einer Drehkippsperre kostengünstig und optisch ansprechend gelöst: Am Rahmen unten kann diese mit einem Schlüssel aktiviert werden - man kann dann das Fenster bzw. die Terrassentür nur mehr kippen, aber nicht mehr drehen. Damit gibt es keine Absturzgefahr mehr. Der Schlüssel muss natürlich kindersicher separat verwahrt werden.
Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht: Die Terrassentür aufs Flachdach ist kein VSG, weil bei einem Sturz durchs Glas dahinter kein direkter Absturz möglich wäre. Bei den Sitzbankfenstern ist das anders, deshalb VSG. Auch zwei Kellerfenster (hochgestellte Lichtbänder, Fensterbank außen knapp über Traufe) sind VSG, da könnte man von draußen herein fallen.
@elu24, naja dafür gibt es dann eigentlich ESG das in 1000 Teile zerspringt analog der Seitenscheiben im Auto (wenns nicht gerade Akustikglas ist). VSG hat den Vorteil, dass es nicht bricht. Preislich bin ich nicht sicher, muss man sich im Fall anschauen.
Bei zugänglichen Verglasungen unter Parapethhöhe (egal ob von außen oder innen) muss lt. OIB Richtlinie ein Sicherheitsglas (ESG oder VSG) verwendet werden. Besteht zusätzlich die Möglichkeit des Absturzes muss die Verglasung Absturzsicher (mindestens eine Scheibe muss in 4 4.2 VSG sein) ausgeführt werden.
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