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Zufahrt Gebäudetor/Gartentor über Gemeindegrund [NÖ]

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12.1. - 14.1.2020 1
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Hallo,

gibt es eigentlich in NÖ was rechtliches bezüglich Zufahrt zu einem Gebäude Tor (z.b. Garage) oder Gartentor.
Vorausgesetzt natürlich es handelt sich um Gemeindegrund.

Wie muss man das melden wenn man die Einfahrt "befestigt" haben will?
Wie lange hat die Gemeinde Zeit dafür?
Kann man sich aussuchen ob Pflaster oder Asphalt?
Gilt das nur für die Einfahrt oder kann man es das die komplette Grundstücksbreite verlangen?

Danke
Lg
Streicher

  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
14.1.2020  (#1)
Es steht Dir nur eine befestigte Zufahrt mit maximal 6 m Breite zu.
Wann und womit die Befestigung erfolgen soll darf die Gemeinde bestimmen, wobei oftmals ein festgesetzter Betrag /m² bezahlt wird, wenn man's selbst Pflastert.
Genaueres erfährst Du sicher beim zuständigen Bauamt.

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