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Es steht Dir nur eine befestigte Zufahrt mit maximal 6 m Breite zu. Wann und womit die Befestigung erfolgen soll darf die Gemeinde bestimmen, wobei oftmals ein festgesetzter Betrag /m² bezahlt wird, wenn man's selbst Pflastert. Genaueres erfährst Du sicher beim zuständigen Bauamt. |