Hallo liebe Energiesparhaus-Gemeinde,
ich habe eine Frage zum Baustellenkorrdinator, vielleicht hat jemand von euch mehr Erfahrung dazu.
im Gesetztestext finde ich folgenden Absatz:
§ 3.Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.
Ich habe im Bekanntenkreis einige Personen die diese Vorraussetzungen erfüllen (Baumeister, Abschluss Tiefbau Studium).
1) Darf ich nun einer dieser Personen als Baustellenkoordinator bestimmen?
2) Wäre das gesetzeskonform?
3) Muss der ernannte Baustellenkoordinator wo gemeldet werden (z.b. Gemeinde...) ?
Vielen Dank schon mal für euer Antworten!
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