Es besteht zur Zeit die Möglichkeit im Raum, ein Haus aus der Familie zu übernehmen.
Ausgangslage:
- Haus im Grünland
- Niederösterreich
- Widmung Glf
- „Grünland-erhaltenswerte Gebäude“ (Geb)
- Gebaut in 60ern
- seither immer bewohnt
- Hang (bzw. Terrassen) Lage (sprich im Dachgeschoss kann man hinten eben in die nächste Terrassenzeile)
Sanieren + Ausbau sollte ja laut Nö Baruchtsordnungeigentlich kein Problem sein oder?
Wir wollen das Haus prinzipiell gleich lassen und nur vom Dachgeschoss in die Terrassenzeile erweitern.
D.h. die Grundmauern bleiben bestehen und nur eine große Gaube welche bis in den Garten hinter dem Haus erweitert werden soll
Unklarheiten - bevor wir überhaupt sinnvoll zu planen beginnen:
- dort wo wir einen Ausbau sinnvoll finden würden, beginnt direkt neben dem Haus ein anderes Grundstück
(Haus Grundstücksnummer xxx/1 - Garten xxx/2)
- Ich gehe mal mit meinem laienhaften Wissen davon aus, dass man dort nicht einfach hinbauen darf?
- Kann man diese Grundstücke zusammenlegen? Wenn Ja: würde der Ausbau dann rechtlich ok sein?
- Ist so eine Erweiterung vom Dachgeschoss in den Garten überhaupt zulässig?
Wir wollen das Haus natürlich nur übernehmen, falls uns das ganze nicht mehr Zeit/Geld/Nerven kostet als ein neues Haus auf die Grüne Wiese zu stellen ;)
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