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Eine kurze Recherche hat diese Tabelle geliefert (Werte von 2013): https://www.notarin-eberl.at/uploads/jxRh6b5T/1883283_Beglaubigungskosten.pdf Nach der Tabelle wären die Kosten für zwei Unterschriften bei eurer Pfandhöhe bei knapp 200 Eur. Es wird dort auch auf das Notariatstarifgesetz §25 verwiesen, wo die Maximaltarife für Beglaubigungen geregelt sind. Hier das aktuelle Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002267 Auf ersten Blick haben sich die Tarife hier aber nicht geändert. Also von dem her hätte es eigentlich soviel kosten sollen, wie euch ursprünglich gesagt wurde. Uns wurde vom Notar auch eine Barauslage doppelt verrechnet (zuerst per Erlagschein gefordert und dann bei der Endabrechnung nochmal). Habe das auch reklamieren müssen. In einer anderen Sache wurde vergessen, die Anzahlung am Ende zu berücksichtigen. Also ruhig nochmal vorrechnen lassen, Rechnungsfehler passieren den Notaren anscheinend häufiger |
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Danke für die Infos, die helfen mir schon etwas weiter. Ich habe schon im Vorfeld versucht das Ganze mittels Notariatstarifgesetz zu berechnen, aber irgendwie komm ich da nicht auf einen grünen Zweig. Habe jetzt nochmals mit dem Hintergrundwissen und der Tabelle im Kopf ein eMail an den Notar verfasst und darin gebeten, dass er mir die Kosten nochmals aufschlüsselt und erläutert. Vielleicht kommen die ja drauf, dass da was nicht stimmt, oder es stimmt vielleicht eh, was ich mir aber nicht vorstellen kann. LG Markus |
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Wäre nett, wenn du dann kurz berichtest was rausgekommen ist. Vor allem wenn es doch anders berechnet wird. |
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So, ich habe nun eine Antwort und Lösung bekommen: Es wurde versehentlich das doppelte berechnet und die Kosten belaufen sich in unserem konkreten Fall auf 181€. Danke für eure Hilfe. LG |
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Wir haben anscheinden den gleichen Notar, oder so schlampige Abrechnungen sind in der Branche normal |