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Konkurs - Wenn das im Vertag nicht ausgeschlossen wurde, dann könntet Ihr einen Haftrücklass von ein paar Prozent einbehalten. Das geht natürlich nur, wenn Ihr noch nichts bezahlt habt. |
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konkurs - Danke für den Beitrag: Nur der Kellerbau liegt mittlerweile schon 2 Jahre zurück. Gruss Peter |
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konkurs - naja, wenn der Keller seit zwei Jahren keine Probleme macht, dann wird er wohl vernünftig gebaut sein. Um das richtig zu machen hätte man den Haftrücklass vor zwei Jahren einbehalten müssen bzw eine Bankgarantie verlangen. |
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