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Baumeister-Konkurs

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  •  Peter_007

3 Antworten 3
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Hallo, unser Baumeister, der uns den Keller errichtet hat befindet sich in Konkurs. Haben wir eine Möglichkeit uns für zukünftig auftretende Mängel abzuischern?
Wäre für hilfreiche Beiträge dankbar. Gruss Peter

  •  Gast baumaster007
4.10.2005  (#1)
Konkurs - Wenn das im Vertag nicht ausgeschlossen wurde, dann könntet Ihr einen Haftrücklass von ein paar Prozent einbehalten. Das geht natürlich nur, wenn Ihr noch nichts bezahlt habt.

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  •  peter_007
4.10.2005  (#2)
konkurs - Danke für den Beitrag: Nur der Kellerbau liegt mittlerweile schon 2 Jahre zurück. Gruss Peter

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  •  Gast baumasta007
4.10.2005  (#3)
konkurs - naja, wenn der Keller seit zwei Jahren keine Probleme macht, dann wird er wohl vernünftig gebaut sein. Um das richtig zu machen hätte man den Haftrücklass vor zwei Jahren einbehalten müssen bzw eine Bankgarantie verlangen.

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