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Wann wird ein geschlossener Anbau des Nachbarn kritisch

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
11.3. - 25.6.2020
10 Antworten | 3 Autoren 10
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Bei mir soll an der Grundstücksgrenze folgender Zubau statt der bisherigen teils unterirdischen Garage (siehe Skizze als Schnitt von vorne) realisiert werden. Dabei soll die Garagenwand (diese ist 25cm breit und rot dargestellt) an der Grundgrenze der Höhe nach auf Bodenniveau abgetragen werden, der Rest der Wand samt Fundament (inkl. Fundamentüberstand von ca. 30-40cm nach innen) stehen gelassen werden. Der Bereich zwischen Keller und alter Garagenwand wird mit Füllbeton gefüllt, damit die Wand nicht zb nachträglich umfallen, nachgeben etc. kann. Das EG stützt sich also großteils (ca. 3,5m) auf dem Keller ab. Der Rest des EG (ca. 1m) stützt sich somit auf der Garagenwand ab.


2020/20200311954394.png

Jetzt meine Frage: sollte der Nachbar auf seiner Seite da einmal etwas hinbauen muss er ja grundsätzlich dabei so bauen, dass mein Bestand geschützt ist. Bei welchen möglichen Bauvorhaben des Nachbarn würde das für mich relevant? Wäre es zb ein Problem, wenn der Nachbar an dieser Stelle eine oberirdische Garage mit Fundament hinstellt oder wären spezielle Vorkehrungen (seitens des Nachbarn) nur erforderlich, wenn er etwas baut, wodurch bis zum Fundament der roten Garagenwand oder darüber hinaus gegraben würde zb ein Keller?

  •  ap99
  •   Gold-Award
12.3.2020  (#1)
Ohne richtigen (maßstäblichen) Schnitt und Grundrisse schwierig zu beurteilen.

Wenn die bestehende Garagenwand stehen bleibt, würde ich die vermutlich nur als Baugrubensicherung verwenden. Lass die Decke über KG neu (den einen Meter?) als Auskragung rechnen (es gäbe auch noch andere/ergänzende Möglichkeiten, mangels Pläne kann man dazu aber nichts sagen), dann benötigst du die alte Garagenwand nicht als Fundament (wenn deine Skizze von den Proportionen her halbwegs passt ist eine Verwendung als Fundament sowieso nicht möglich), dann ist es egal was der Nachbar später einmal macht.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
12.3.2020  (#2)
warum ist eine Verwendung als Fundament sowieso nicht möglich? Es würde natürlich vorne und hinten noch ein zusätzliches Fundament zwischen Keller und Garagenwand kommen.

Von welchen Teilen wären die genauen Abmessungen nötig?

Grundsätzlich ist der Keller 3,5m breit, das EG 4,5m sprich ca. 1m steht das EG über.

Vom Baumeister ist geplant, dass die EG-Platte (Stahlbetondecke 20cm) sich von der Front betrachtet eben die 3,5m auf dem Keller abstützt und dann 1m auf dem zu errichtenden Fundament welches sich einerseits zu ca. 75cm über dem Füllbeton befindet und die restlichen 25cm auf der Wand. Ich denke mir die Wand müsste ja eigentlich besser als ein einfaches Streifenfundament sein, weil wesentlich tiefer.

Seitlich betrachtet liegt dann die Seitenkante der EG-Platte ca. 6m entlang auf besagter Garagenmauer auf.

zusätzliche Info: der Zubau (Keller und EG) sind grundsätzlich mit dem Bestand auf der linken Seite nicht verbunden, bestehen also aus 3 Wänden.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
12.3.2020  (#3)

zitat..
hausplanung schrieb: warum ist eine Verwendung als Fundament sowieso nicht möglich?

Es ist schon möglich ... wenn du die Garagenwand = dein künftiges Fundament abschnittsweise unterfängst.

zitat..
hausplanung schrieb: Von welchen Teilen wären die genauen Abmessungen nötig?



zitat..
ap99 schrieb: Schnitt und Grundrisse

 


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
12.3.2020  (#4)
warum müsste man die Garagenwand unterfangen?

Habe noch folgendes vergessen zu erwähnen:
Aktueller Stand ist: die Garage ist schon abgebrochen und besagte Wand "steht". Also quasi die halbe Höhe der Wand, der Rest ist weg und vom Garagenfundament wurde das Fundament unter der Wand belassen sowie ca. 30-40cm Überstand, also so wie gezeichnet. Der Arbeitsgraben des Kellers geht also bis unters Fundament der Garagenwand (ist aber von der Garagenwand ebenca. 40cm entfernt, weil dieser Teil des Garagenfundaments belassen wurde), diese steht weiterhin auf ihrem Fundament.

Ein wesentlicher Punkt, warum wir versucht haben, die Wand stehen zu lassen, weil dadurch vom Nachbargrund nichts reinrollt, wenn sie umgefallen wäre, würde die Baugrube bis zum Nachbarn gehen (was dort zwar nicht schlimm wäre, aber so ist es halt einfacher)

Baumeister meinte vorm Abbruch, wenn sie umfällt (beim Abbruch), dann eine Auskragung, wenn sie stehen bleibt ist die Auskragung nicht nötig und er legt die EG-Platte auf diese Wand. Damit die Wand (die aber laut ihm aufgrund Besichtigung nach Abbruch des Restes stabil aussieht) nicht später einmal Richtung Keller nachgeben kann wird der Raum zwischen Keller und Wand (=jetziger Arbeitsgraben) mit Füllbeton gefüllt.

Hoffe diese Draufsicht hilft (schwar=Keller, grün=überstehenden EG, rot=alte Garagenwand):


2020/20200312995131.png

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  •  ap99
  •   Gold-Award
12.3.2020  (#5)
Ohne Pläne mein letzter Kommentar dazu.
Du holst dem „künftigen Fundament“ beim Aushub für den neuen Keller den Fuß (Lastableitung) ... denn üblicherweise benötigt man für Schalungsarbeiten am Fundament und der Wände Arbeitsraum —> „Wenn“ die Skizze stimmt musst du am Fundament vertikal hinuntergraben damit du überhaupt einschalen kannst.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
12.3.2020  (#6)
welche Mehrkosten würde eine Auskragung von 1m über 7m Länge ca. verursachen gegenüber einer normalen "Platte"?

der Füllraum soll laut Baumeister deshalb mit Füllbeton ausgefüllt werden, damit die Garagenwand nicht nachträglich unvorhergesehenerweise umfallen kann, also quasi zur Sicherheit.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
12.3.2020  (#7)
A bissl Bewehrung an der Deckenoberseite über der neuen Kellerwand (auf alle Fälle weniger als der "Füllbeton" wenn du den Aushub nebenbei lagernd hast).
Neue Wand von innen vor dem Hinterfüllen abspreizen, nach dem Hinterfüllen Decke schalen und betonieren.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
12.3.2020  (#8)
Was ich noch nicht genau verstehe ist, warum man den Zwischenraum nicht betonieren sollte? Sprich gibts da einen Nachteil daraus, außer dass das ganze damit stabiler werden müsste.

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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
12.3.2020  (#9)
@hausplanung: Im Grunde kann ich mir schon vorstellen wie sich diese Angelegenheit darstellt. Ich bin auch überzeugt, dass ein BM/Bautechniker vor Ort die Situation vollkommen richtig einschätzt, und eine richige Maßnahme setzt. 
Bestätigung für dich selbst oder einen "Nachbarschaftshelfer" darfst du dir hier mit so vagen Angaben nicht erhoffen.

Am Anfang konnte ich gar nicht erkennen, ob das 1. Bild den GR oder Schnitt zeigt. Erst das 2. Bild sorgte für Klarheit.......

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
25.6.2020  (#10)

zitat..
ap99 schrieb: Ohne Pläne mein letzter Kommentar dazu.
Du holst dem „künftigen Fundament“ beim Aushub für den neuen Keller den Fuß (Lastableitung) ... denn üblicherweise benötigt man für Schalungsarbeiten am Fundament und der Wände Arbeitsraum —> „Wenn“ die Skizze stimmt musst du am Fundament vertikal hinuntergraben damit du überhaupt einschalen kannst.

Rein interessenshalber: warum wäre es ein Problem, wenn man dem Fundament den Fuß holt? Klar während des Baus könnte die Wand dann vermutlich ohne Abstützung durch den äußeren einseitigen Erddruck umfallen, aber sobald die Wand wieder auf beiden Seiten angeschüttet ist, braucht sie doch keinen Fuß mehr, oder? Ein normales Streifenfundament hat ja auch keinen Fuß.

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