|
|
||
Hier mal ein wörtliches Zitat aus §17 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz: "....Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und sich von Akten oder Aktenteilen an Ort und Stelle Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen......" |
||
|
||
Danke Karl10 für die Info bzw den Auszug, was mir jedoch daran komisch erscheint ist, das der Nachbar einen lückenfreien A1 oder A0 Abzug besitzt (nicht mehrere A3 oder A4 Seiten zusammengeklebt) obwohl es auf der Baubehörde (Gemeindeamt) nur einen A3 Drucker/Kopierer gibt). Darauf zielt meine Frage ab, ob die dann trotzdem rechtens ist... |
||
|
||
Naja, da stellt sich nicht die Frage, ob er überhaupt Planunterlagen von dir haben darf, sondern WIE er zu DIESEN Unterlagen gekommen ist. Das werde ich dir hier nicht beantworten können, da musst du selber nachforschen. Nur soviel zur Info: Du hast mit deinem Bauansuchen die Einreichpläne 3-fach abgegeben (zumindest ist das so laut Bauordnung). Einen Plan bekommst du mit dem Baubewilligungsbescheid wieder zurück. Der 2. Plan wird deinem Bauführer übermittelt, sobald du einen gemeldet hast, und zwar laut Gesetz von der Baubehörde (und nicht von dir). Der 3. Plan verbleibt bei der Baubehörde im Bauakt. Konntest du erkennen, ob der Plan des Nachbarn eine Kopie ist?? Wenn du sicher bist, dass die Gemeinde keine eigene Möglichkeit für eine Kopie eines Komplettabzuges in A0 oder A1 hat, dann kommt ja nur noch in Frage, dass die Gemeinde dem Nachbarn einen Originalplan ausgehändigt hat und dieser hat sich die Kopie selbst angefertigt oder machen lassen?? Das wär natürlich klar ungesetzlich gewesen! Aber wie gesagt: das kannst jetzt nur DU selbst herausfinden, was da abgelaufen ist... |
||
|