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Baurecht NÖ: Einreichplan und Nachbar

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  •  Sephiroth
14.3. - 15.3.2020
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo Experten!

Wir sind gerade in den Startlöchern mit unserem Bauvorhaben, Vorhaben wurde bereits von der Baubehörde (Gemeinde) im Dezember genehmigt, Baubewilligung liegt uns in schriftlicher Form vor, Nachbarn hatten bei der Bauverhandlung keine Einwände, es gab keine schriftlichen Einsprüche.

Folgender Anlassfall ist nun bei der uns von der soeben durchgeführten, weil im Baubescheid vorgeschriebenen Beweissicherung aufgetreten:
Beweissicherung 1. Nachbar verläuft ohne Vorkommnisse, es wird alles dokumentiert durch den Bauführer und zusätzlich dem von uns beauftragten Planer unseres Einreichplanes.

Bei der Beweissicherung zum Garten/Keller des 2. Nachbarn stellt sich plötzlich heraus, dass dieser einen Komplettabzug unseres Einreichplanes besitzt, was uns sehr verwundert hat.

Mir ist bekannt, das Nachbarn während des Bewilligungsverfahrens Einsicht in die auf der Baubehörde aufliegenden Pläne und Dokumente haben dürfen.
Aber darf ein Nachbar einfach einen Komplettabzug des Einreichplanes besitzen, bzw. durch die Baubehörde anfordern, bzw. dieser von der Baubehörde ohne Rücksprache mit uns herausgegeben werden (Stichwort Datenschutz)?

Besten Dank vorab für eure Hilfe
LG

  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.3.2020  (#1)
Hier mal ein wörtliches Zitat aus §17 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz:
"....Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und sich von Akten oder Aktenteilen an Ort und Stelle Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen......"

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  •  Sephiroth
15.3.2020  (#2)
Danke Karl10 für die Info bzw den Auszug, was mir jedoch daran komisch erscheint ist, das der Nachbar einen lückenfreien A1 oder A0 Abzug besitzt (nicht mehrere A3 oder A4 Seiten zusammengeklebt) obwohl es auf der Baubehörde (Gemeindeamt) nur einen A3 Drucker/Kopierer gibt). Darauf zielt meine Frage ab, ob die dann trotzdem rechtens ist...


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.3.2020  (#3)
Naja, da stellt sich nicht die Frage, ob er überhaupt Planunterlagen von dir haben darf, sondern WIE er zu DIESEN Unterlagen gekommen ist. Das werde ich dir hier nicht beantworten können, da musst du selber nachforschen.

Nur soviel zur Info:
Du hast mit deinem Bauansuchen die Einreichpläne 3-fach abgegeben (zumindest ist das so laut Bauordnung).
Einen Plan bekommst du mit dem Baubewilligungsbescheid wieder zurück.
Der 2. Plan wird deinem Bauführer übermittelt, sobald du einen gemeldet hast, und zwar laut Gesetz von der Baubehörde (und nicht von dir).
Der 3. Plan verbleibt bei der Baubehörde im Bauakt.

Konntest du erkennen, ob der Plan des Nachbarn eine Kopie ist??
Wenn du sicher bist, dass die Gemeinde keine eigene Möglichkeit für eine Kopie eines Komplettabzuges in A0 oder A1 hat, dann kommt ja nur noch in Frage, dass die Gemeinde  dem Nachbarn  einen Originalplan ausgehändigt hat und dieser hat sich die Kopie selbst angefertigt oder machen lassen?? Das wär natürlich klar ungesetzlich gewesen!

Aber wie gesagt: das kannst jetzt nur DU selbst herausfinden, was da abgelaufen ist...

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