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Ganz allgemein gesprochen spielt es keine Rolle, ob ihr den Kaufvertrag unterschrieben habt oder nicht. Ihr habt ein Angebot schriftlich angenommen, die Willenserklärung ist ja unzweifelhaft. So wie ich das lese, war das Angebot auch auf 25% Anzahlung formuliert. Da habt ihr dann einfach zu wenig genau gelesen. Was mal besprochen wurde wird sich nicht mehr beweisen lassen. Alles andere muss man sich im Detail ansehen. Mir ist eigentlich nicht ganz klar, was konkret dein Problem ist. Willst du wegen Corona aus dem Vertrag raus und suchst jetzt einen Punkt, auf den du dich abseits von Corona stützen kannst? Oder ist dir die Anzahlung zu hoch? Wieso dann auf 10-15% runterhandeln, wenn dir vorher 20% auch in Ordnung erschienen sind? Leg dir eine saubere Argumentation zurecht, sonst wird das wie ein verzweifelter Panikrückzieher wirken. Oder du sprichst ganz offen die Sorge von Corona an und bittest, den Vertrag aufzulösen. |
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Danke für deine Anmerkungen. Willst du wegen Corona aus dem Vertrag raus und suchst jetzt einen Punkt, auf den du dich abseits von Corona stützen kannst? Wir haben nur die Befürchtung, dass wir die Anzahlung verlieren könnten, wenn das Einrichtungshaus die Krise nicht übersteht..... Oder ist dir die Anzahlung zu hoch? Wieso dann auf 10-15% runterhandeln, wenn dir vorher 20% auch in Ordnung erschienen sind? Höheres Risiko aufgrund der aktuellen Situation, wir werden versuchen auf die 20% zu plädieren - 800€ weniger sind auch schon was. Saubere Argumentation -> werde ich auf alle Fälle machen....Danke :) |
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wenn du online zugesagt hast müsstest du eigentlich ein 14tägiges rücktrittrecht haben. ist doch zb bei der digitalen vignette auch so. achtung: gefährliches halbwissen - also reine vermutung |
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Der Vertrag kommt ja nicht über einen Online Shop (Fernabsatz) zustande, sondern über eine E-Mail die wie ein Brief zu zählen ist. |
Nein, das ist etwas ganz anderes und überhaupt nicht vergleichbar. ||
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ok, wieder was gelernt |