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Ich finde diesen Passus in der ÖNORM B 3692:2014 "Am Übergang horizontale/vertikale Abdichtung ist grundsätzlich die Ausbildung einer Hohlkehle im Untergrund zu planen." nur für die Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB), nicht aber für Bitumenbahnen. Aber die IFB-Richtlinie sagt was anderes dazu, den gemäß IFB-IBF-Richtlinie "Abdichtung erdberührter Bauteile im Hochbau" wäre eine Hohlkelle bzw. Verstärkungsstreifen erforderlich. Jedoch bezieht sich die IFB-Richtlinie bzgl Verstärkungsstreifen auf die alte ÖNORM B 2209-1. In der neuen ÖNORM B 2209:2014 kommt dieser Punkt nicht mehr vor. https://ifb.co.at/files/Fachliteratur/IFB-IBF_Richtlinie_erdberuhrte_Bauteile_neu.pdf Ich würde bei der IFB nachfragen, habe ich auch schon gemacht und eine relativ schnelle Antwort bekommen. https://ifb.co.at/?module=start |
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Besten Dank. Sehr interessant. Also in der Richtlinie ist die Hohlkehle überall mit angeführt. Und was noch aufällt ist die abschrägung der BOPLA... Also nix mit gebrochener Kante wie mir das geschrieben worden ist. Dort steht unter Planungsgrundsätze:,,Reduzierung der Knickpunkte und Kanten auf ein Minimum". Das ist ja eigentlich eindeutig. Weiter ist in der IBF-Richtlinie auch das ewige Thema Noppen innen/ Noppen aussen angeführt lg Jopraxl |
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So, für alle die es interessiert, aber so wie ich, keinen Zugriff auf die entsprechende Ö-Norm haben und bei Thema Hohlkehle zwischen "muss ma machen" & "brauch ma ned" schwingen -> hier die entsprechende Rückmeldung vom Institut für Flachdach- und Bauwerksabdichtung. Im Prinzip wird die obige Aussage unserer Abdichtungsfirma bestätigt. Es ist lt. Ö-NORM 3692 KEINE Hohlkehle vorgeschrieben und weiter wird darauf hingewiesen, dass eine gebrochene Kante im Fundamentbereich erwünscht ist. lg Jopraxl |
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