Laut NÖ Bauordnung dürfen wir bei offen-gekuppelter Bauweise unsere Außenmauer (15m lang und 5,5m hoch mit 25er Ziegel + 20 EPS) an die Grundgrenze stellen, siehe:
https://www.energiesparhaus.at/forum-noe-aussenwand-an-grundstuecksgrenze-welche-daemmung/57649 Allerdings kommen uns immer mehr bedenken, welche langfristigen Auswirkungen dies haben könnte:
1. Muss unsere Nachbar uns erlauben zB Gerüste auf seinem Grund aufzustellen? Wenn nicht, wie könnten wir dann jemals unser Haus fertigstellen?
2. Wie sieht es mit der langfristigen Wartung aus? Wie of muss eine normale Putzfassade bzw das darunterliegende EPS erneuert werden? Wie können die Saumrinnen gewartet werden?
3. Was passiert wenn unser Nachbar beschließt ein ebenso großes Gebäude direkt anzubauen? Wer kommt für etwaige Bauschäden auf? Wie erfolgt die Wartung? Wie sieht es mit der Schneelast aus, wenn sich der Schnee zwischen den beiden Satteldächern sammelt?
4. Gibt es noch mehr Probleme, an welche wir bisher nicht gedacht haben?
Deshalb wollte ich hier nach Erfahrungswerten fragen. Können wir bedenkenlos unser Außenmauer direkt auf die Grundstücksgrenze stellen oder sollen wir doch lieber 3m einrücken und dafür einige andere Abstriche bezüglich Komfort und Wohngefühl in Kauf nehmen?
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