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offene Bebauungsweise bedeutet, du musst mit dem Hauptgebäude den seitlichen Bauwich einhalten - auch mit einem "Erker" (falls dein "Lager" überhaupt als solches zu bezeichnen ist). An die Garage des Nachbarn kannst im seitlichen Bauwich nur mit einem getrennten Nebengebäude anbauen (max. 3m hoch, Summe aller Nebengebäude im Bauwich max. 100m²). |
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Kann ich das lager zur Garage umbennen und statt einem Tor eine Schiebetür fenster ?? Gibts da keinen trick um das zu umgehen ? wird nämlich unnötiger platzverlust :( |
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Du musst lesen, was ich dir schon geschrieben habe! Mit dem HAuptgebäude musst du den BAuwich einhalten (auch dann, wenn im Hauptgebäude eine Garage integriert ist). Mit dem Nebengebäude darfst du in den Bauwich bis an die Grundgrenze (egal, ob das jetzt ein Lager oder eine Garage ist). Es müssen 2 Gebäude sein (können aber unmittelbar nebeneinander stehn) 1 |
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Kann ich einen duech gang von Hauptgebäude zum nebengebäude machen ? Oder muss dann das lger einen eigenen eingang haben oder ? |
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Ich denke wenn das Lager ein eigenes Gebäude ist mit eigener Wand dan kannst du dort eine Tür hinein machen. Wenn jetzt zufälliger Weise das Hauptgebäude an der gleichen Stelle eine Öffnung hat kannst du einfach durchgehen Das Nebengebäude kann ja gleich daneben stehen. Türpositionen sind ja nicht vorgeschrieben |
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In Wahrheit ist es nichts anderes als eine Garage die als Nebengebäude ausgeführt ist und einen Durchgang in's Haus hat. Zur besseren Vorstellung ein Screenshot wie wir es haben: Die an der Bildunterkante liegende Außenmauer der Garage liegt auch direkt an der Grundstücksgrenze. Solltes du es als Garage ausführen, dann aber beachten, dass du Brandschutztüren (bei uns in den AR/TR und in die Garderobe) hast sowie einen Auffangbehälter (bei uns 60 l) in der Garage. Sonstige Regelung hat Karl10 schon genannt. 1 |