Ein Punkt ist noch keine Flucht, aber was das in dem Kontext bedeutet und was der Randstein markiert, kann ich beim besten Willen mit den gelieferten Daten nicht beantworten. Ein Bild könnte helfen.
Ich wollte auch nur sprachlich aushelfen, den rechtlichen Kontext dürfen andere beantworten.
hab momentan leider kein Bild bei der Hand. Die Siedlungsstrasse verläuft entlang der westlichen Grundgrenze. Ca. 60cm von der Grundgrenze verläuft die Siedlungsstrasse inkl. der Randsteine/Leistensteine.
Straßenfluchtlinie ist die Grenze zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und anderen Grundstücken laut Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan; Mit einem "Randstein" hat das nichts zu tun.......