Nach erfolgter Grenzverhandlung wurde vom Vermessungsamt ein Bescheid mit Bezugnahme auf den Vermessungsplan ausgestellt, in dem steht, dass dieser binnen 30 Tage Rechtskraft entwickelt, sofern niemand einspricht. Anschließend (während die 30 Tage gelaufen sind) habe ich noch die Vermessungsurkunde direkt vom Vermesser erhalten. Ist damit die Sache nach den 30 Tagen erledigt (die sind schon verstrichen) oder kommt dann noch ein Schreiben? Sprich wie könnte man jemand anderen beweisen, dass alles passt. Nur aufgrund des Bescheids geht das ja nicht, weil der Bescheid ja nichts darüber sagt, ob jemand dann noch binnen 30 Tagen Einspruch erhoben hätte.
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