Wir haben bei uns einen Bebauungsplan wo eine Bauplatzgrenze (Baufluchtlinie) definiert ist.
Im Bebauungsplan steht:
Gebäude: Innerhalb der Baufluchtliniein können Wohngebäude mit max. 2 Wohneinheiten ... errichtet werden.
Nebengebäude: Laut Oö. BauTG2013
so ganz schlau bin ich jetzt da nicht.... Darf ich ein Nebengebäude wie es in
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29743.htm definiert wird
außerhalb der Baufluchtlinie bauen oder nicht?
Danke!
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