Hallo Community!
Sind gerade am Ausloten wie wir unser Grundstück in der Steiermark sinnvoll bebauen können. Es handelt sich um einen Osthang. Im Norden und Westen ist Wald. Das Hauptgebäude würden wir gerne möglichst weit in den Westen stellen (siehe Lageskizze, Norden oben), wegen Aussicht.
Folgende Einschränkungen aus dem
"Stadtentwicklungskonzept": "Freihaltung der Waldränder durch Einhaltung eines Abstandes von mindestens 10 m zwischen Hauptgebäuden und Waldrändern." (rot markiert)
Gut, hab ich mir gedacht, dann bauen wir innerhalb der 10 m Waldgrenze halt Fahrzeugabstellplätze (Carport), siehe Skizze, da kein Hauptgebäude.
Das Bauamt lehnt das aber ab, weil in einem weiteren Dokument,
"Räumliches Leitbild", gefordert wird, dass Fahrzeugabstellplätze „Ins Gebäude integriert, in freier Aufstellung im Nahbereich der Straße“ zu errichten sind.
Ich nehme an, die Stadt kann mir die Platzierung der Fahrzeugabstellplätze vorschreiben?
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