In meinem Kaufvertrag für ein EFH über einen Bauträger ist folgende Formulierung enthalten, welche ich nicht ganz verstehe:
Die Verkäuferin räumt Medienversorgern das Recht ein, auf der kaufgegenständlichen Liegenschaft auf eigene Kosten ein Kommunikationsnetz zu errichten und zu betreiben, womit sich die Käufer einverstanden erklären. Festgehalten wird, dass es sich um Empfangseinrichtungen für Fernsehen, Telefon und Internet handelt und die Verkäuferin keinem Unternehmen gestattet hat, Mobilfunkmasten auf dem zu errichtenden Gebäude anzubringen.
Bedeutet das, dass z.b. ein Mobilfunkmasten auf meinen Grundstück gebaut werden darf? Andererseits wird nur von Empfängern gesprochen.
Klingt aus meiner Sicht eh gut. Bei uns im Wohnhaus hat der Bauträger das gerade nicht gemacht bzw nur sich selbst das Recht eingeräumt- Internet, Telefon und Fernsehen gibt es daher nur überteuert vom Monopolisten bzw. Bauträger. A1, UPC etc. sagen sie können nichts machen, sie dürfen kein Kabel zur Wohnung legen...
Ich glaube zwar auch, dass es um Verteilerkästen bzw. Verlegung von Versorgungsleitungen (Coaxkabel, Glasfaser, Kupfer) geht, aber genau kann man es nur sagen, wenn man die Vereinbarungen kennt. Worum geht es eigentlich (Mehrparteienhaus, Parzellen mit EFH, oder was anderes)?
Um sicher zu gehen müsstest du aber sowieso den Verkäufer bitten, dir die konkreten Verträge mit den Medienversorgern zu zeigen.
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