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·gelöst· Insolvenzverfahren Baufirma

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
24.9. - 2.10.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Abend

Wir haben uns vor ca. 1 Woche für eine Baufirma entschieden welche uns die EInfriedung und die Stützmauer macht. Anzahlung wurde keine geleistet jedoch wurde der Aufrag in schriftlicher Form erteilt. Morgen hätten's anfangen sollen.
Nun wurden wir heute vom Firmeninhaber darüber informiert, dass über Antrag eines Gläubigers zum 21.09. ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Ich wurde gebeten nicht gleich "abzuspringen" und ein paar Tage Geduld zu wahren bis die "Sache" beim Verwalter durch ist. Er würde sich auch kommende Woche bei mir melden.......

Nun bin ich halt auch nicht jemand der bei Widerstand gleich die nächste Ausfahrt nimmt. Denn sollte dem Sanierungsverfahren zugestimmt werden, hilft mein Auftrag womöglich die Firma wieder auf die Beine zu bekommen.
Frage ist nun: was tun? Denn grundsätzlich (technisch und monetär) würde es ja passen.

Mein laienhaftes Verständnis der Geschichte:
Wenn die Gläubiger dem Sanierungsplan des Insolvenzverwalters zustimmen würde die Firma doch weitergeführt werden? Meine "Zahlung nach Fortschritt" würde dann nicht in der Konkursmasse verschwinden sondern über ein Treuhandkonto dem eigentlichen Zweck (Materialbeschaffung, Zahlung der Löhne....usw.) zugeführt werden? Sie bauen ich zahle. Natürlich würde ich mit Argusaugen die Arbeiten verfolgen denn im Fall des Falles gibt's keine Gewährleistung weils die Firma in 1 Jahr möglicherweise gar nimmer gibt.

Wie würdet ihr vorgehen? Vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen bis die Frist um ist (gilt das 14-tägige überhaupt noch wenn die Firma quasi flöten geht)? Den Masseverwalter direkt kontaktieren und mal schauen was er dazu sagt? Die Frage ist ob ich als Nicht-Gläubiger überhaupt eine brauchbare Rückmeldung erhalten würde.

  •  Baumau
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#1)
Die Problematik mit der Gewährleistung ist dir bekannt. Wenn die Arbeit welche der Unternehmer durchführt qualitativ passt (hast du Erfahrungswerte?) UND das Angebot preislich attraktiver ist als bei anderen Anbietern würde ich es in Erwägung ziehen.

Falls dem nicht so ist, würde ich davon abraten, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass du um deine Gewährleistung umfällst.

Ob du allerdings so leicht aus dem Vertrag kommst ist die Frage. Habt ihr einen schriftlichen Vertrag? Falls ja, wurde ein Zeitraum der Ausführung vereinbart. Hier könnte man ansetzen und versuchen ne Frist zu setzen und aus dem Vertrag raus zu kommen.

Sicher macht man es dem Unternehmer damit nicht einfacher, aber so eine Insolvenz kommt nicht von heute auf morgen. Wer weiß wieviele Arbeiter (vor allem die guten) der bald noch hat und wie motiviert die sind.

Es soll ja durchaus vorkommen, dass die Arbeiter "steuerneutral" Überstunden leisten, welche dann nicht mehr vergütet werden. Da ist dann niemand glücklich.

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
25.9.2020  (#2)

zitat..
Baumau schrieb: du allerdings so leicht aus dem Vertrag kommst ist die Frage. Habt ihr einen schriftlichen Vertrag

Nein, nur ein Angebot welches ich bestätigt habe a la "Auftrag für arbeiten gemäß EP erteilt". Keine Fristen. 

zitat..
Baumau schrieb: Die Problematik mit der Gewährleistung ist dir bekannt. Wenn die Arbeit welche der Unternehmer durchführt qualitativ passt (hast du Erfahrungswerte?) UND das Angebot preislich attraktiver ist als bei anderen Anbietern würde ich es in Erwägung ziehen.

Das ist ja der Käse. Eigentlich passt ja alles. Bis auf die Insolvenz natürlich... 

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  •  BAULEItEr
28.9.2020  (#3)
Aus dem Vertrag kannst du immer aussteigen, denn dein neuer Vertragspartner ist der Insolvenzverwalter, und der muss dir zusagen, dass dir kein Schaden entsteht wenn du den Vertrag weiter aufrecht hältst.
Und das wird der nie und nimmer tun, hatten so einen Fall mit einem Subunternehmer, der Masseverwalter hatte sich da auf nichts eingelasen: ein Schreiben von uns das er für die Vortführung des Unternehmens garantiert und ein Schreiben von Ihm dass er das nicht macht, und die Sache war erledigt. Und das aber bei einem Unternehmegeschäft, bei dir müsst das ja noch strenger sein, da Konsument.

P.s. Respekt vor jemandem der sich darüber Gedanken macht ob er mit seiner Vertragsauflösung eine gebeutelte Firma den letzten Stoß gibt.


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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
2.10.2020  (#4)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Aus dem Vertrag kannst du immer aussteigen, denn dein neuer Vertragspartner ist der Insolvenzverwalter, und der muss dir zusagen, dass dir kein Schaden entsteht wenn du den Vertrag weiter aufrecht hältst.

Stimmt. Verwundernswerter Weise war der Insolvenzverwalter schon am Telefon sehr auskunftsfreudig und hat mich, dafür dass ich nix bezahlt habe, recht gut beraten. 
Letztendlich ist es so das sich durch die Insolvenz weitere Projekte verschoben haben und Verträge aufgelöst worden sind und somit mit heutigem Tage feststeht, dass die Fa. zugedreht wird. Auf jeden Fall habe ich schriftlich bekommen, dass man nicht in den Vertrag mit mir eintritt. 

Laut Insolvenzverwalter ein Corona Opfer von vielen.

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