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Zur Nachbarin hin wirst du an der Grundgrenze eine brandabschnittsbildende Wand brauchen, da deren Gebäude viel zu nahe ist. Wenn du dann noch an der Rückseite ein Rolltor bzw. eine Mauer mit Tor machen willst, dann bist du wegen der 2 Wände ohnehin im Gebäudebegriff, d.h. bei einer "Garage" und nicht mehr bei einem Carport. Der Nachbar kann beim Carport im Bauwich nicht mehr als 3m "genehmigen"! Das ist eine gesetzlich fixe Größe! Etwas irritiert mich deine Aussage, du könntest auch geschlossen bauen. Woraus leitest du das konkret ab? Bzw. wie abgesichert ist das? Und außerdem: https://www.energiesparhaus.at/forum-brandschutzmauer-horrende-kosten/58223 hier hast du geschrieben, du müsstest "gekuppelt" bauen?! |
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Danke für die schnelle Antwort! Ja, da habe ich es eher abgekürzt und nicht die genaue Sachlage beschrieben, weil es für die Frage keinen Unterschied gemacht hätte. Dass wir "gekuppelt bauen müssen" war auch eher darauf bezogen, dass alles andere keinen Sinn machen würde und wir eigentlich keine andere Wahl haben. Aber es stimmt., das war eher missverständlich geschrieben. Die Auskunft haben wir vom zuständigen Sachverständigen, mit dem wir im Vorfeld über die Möglichkeiten auf dem Grundstück gesprochen haben. Um diesmal ganz genau zu sein: Aktuell steht ein altes Einstöckiges Haus in geschlossener (?) Bauweise dort. Südseitig steht es mit der Hausmauer an der Grundstücksgrenze (hier ist die angrenzende Nachbarin mit ihrem Haus etwa 1,2-1,5m entfernt) und nordseitig ist das Haus direkt an das Haus des Nachbarn angeschlossen, allerdings nicht mit der Hausmauer, sondern mit einer Einfahrt (Zugang über ein großes Tor), über die der Dachboden drüber geht. Die Aussage vom Sachverständigen damals war, dass wir auf dem Grund geschlossen, gekuppelt oder offen bauen dürfen. Die selbe Aussage hat meine Mutter vor 8 Jahren von seinem Vorgänger (der ist mittlerweile in Pension) und von der Architektin mit der sie ihr Haus damals planen ließ bekommen. Meine Eltern wollten vor ein paar Jahren schon auf dem Grundstück bauen, mussten dies aber aus gesundheitlichen Gründen doch lassen. Die Straße zu dem Grundstück ist eine schmale Sackgasse mit einigen wenigen Häusern. Parkplätze gibt es keine, daher müssen wir Parkmöglichkeiten auf unserem eigenen Grund schaffen. Zumindest 2 Autoabstellplätze möchten wir gerne. Aus dem Grund macht eine offene Bauweise für uns keinen Sinn (14,3m Grundstückslänge und vor dem Haus wird nicht viel Platz sein um einen Parkplatz zu schaffen, da wir in der Flucht bleiben müssen). Nun haben wir auch die Vorgabe, einen uneingefriedeten Parkplatz zu schaffen, damit wir den Verkehr ("nach" uns stehen noch 4 Häuser, also allzu viel Verkehr gibts es eigentlich eh nicht, aber war halt die Vorgabe) nicht behindern, indem wir auf der Straße warten müssen bis das Garagentor geöffnet ist... Zur Nachbarin hin könnte ich von mir aus noch offen lassen, aber zum Garten hin will ich eigentlich schon unbedingt zu machen. Fühle mich da deutlich wohler, wenn ich weiß, dass nicht einfach jemand "reinspazieren" kann. Sonst ist das Grundstück nämlich vollkommen zu und grenzt nur an Gärten. Aber wenn ich das so lese, kann ich das wohl so nicht machen und muss zum Garten hin offen lassen, außer wir verstoßen gegen irgendeine Vorschrift (brandabschnittsbildende Wand) oder Vorgabe (uneingefriedeter Abstellplatz) - und das wollen wir sicher nicht. |