Hi,
ich habe die "Gelegenheit zur Stellungnahme - Parteiengehör" bezüglich des Verkehrsflächenbeitrags OÖ (§§19 - 21 Oö. Bauordnung 1994) bekommen und wollt mal eure Meinung hören, ob es für unseren speziellen Fall eine Argumentation gibt, um die Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrags abzuwenden?
Wir haben für unseren Neubau ein
bestehendes Grundstück inkl.
bestehendem EFH, welches an der
bestehenden Straße angrenzt geteilt und erschließen die öffentliche Straße per Servitut über die verbleibende Grundstückshälfte vom Altbestand. Die Begründung für die kommende Vorschreibung liegt seitens Behörde darin, dass bisher kein Verkehrsflächenbeitrag bezahlt worden ist (vom alten Grundstückseigentümer).
Ich hab mir die Paragraphen der Bauordnung schon reingezogen, aber meiner Meinung nach ist das trotzdem etwas schwer nachzuvollziehen. Die Straße gibts schon
ewig, das alte Grundstück mit EFH drauf gibts schon
ewig und durch unsere Grundstücksteilung (und Baubewilligung unseres EFH von 2018) müssen wir nun den Verkehrsflächenbeitrag leisten...
Gibt es in diesem Fall irgendeinen Punkt, in dem man einhaken kann oder werden wir den Beitrag wohl oder übel so hinnehmen müssen?
Vielen Dank!
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