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Grundsätzlich musst du unterscheiden zwischen den niederösterreichischen Baugesetzen, wo z.B. festgelegt ist ab wann ein Keller als Keller zu bewerten ist und ab wann als Geschoß, denn das könnte dann Grenzabstandsrelevant sein, zum anderen musst du die OIB-Richtlinien einhalten bei dir im speziellen die OIB 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, dort ist niedergeschrieben welche Durchgangshöhen, Raumhöhen du z.B einhalten musst. Bei einem Wohnkeller wird die natürliche Belichtung das größte Thema sein. Hier könntest dich ja mal einlesen. https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019 |
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In der Ausführung auch unbedingt auf Radondichtheit achten, gerade bei einem Wohnkeller enorm wichtig. |